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Bremen: Mord an Sohn – Bundesgerichthof hebt Urteil gegen Vater auf


Wegen Fehlern
Vater tötet eigenen Sohn: Bundesgerichtshof hebt Urteil auf

Von t-online, MAS

14.02.2025 - 14:57 UhrLesedauer: 1 Min.
Der Angeklagte (r.) steht vor Beginn der Verhandlung mit seinem Anwalt Temba Hoch (hinten) und einer Dolmetscherin im Gerichtssaal im Landgericht Bremen.Vergrößern des Bildes
Der Angeklagte (r.) steht vor Beginn der Verhandlung mit seinem Anwalt Temba Hoch (hinten) und einer Dolmetscherin im Gerichtssaal im Landgericht Bremen. (Quelle: Janet Binder)
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Ein Mann tötet seinen eigenen Sohn und wird wegen Mordes verurteilt. Doch das Urteil wird wegen Fehlern nun wieder aufgehoben.

Ein 47-Jähriger, der wegen der Tötung seines siebenjährigen Sohnes zu 13 Jahren Haft und einem Maßregelvollzug verurteilt wurde, muss sich erneut vor Gericht verantworten. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat das Urteil des Landgerichts Bremen wegen Rechtsfehlern bei der Prüfung der Schuldfähigkeit aufgehoben.

Tatgeschehen bleibt unbestritten

Trotz der Entscheidung bleibt der Mann in vorläufiger Unterbringung in der Psychiatrie, teilte das Bremer Landgericht mit. Der BGH bemängelte, dass die Strafkammer mögliche Einschränkungen der Schuldfähigkeit nicht ausreichend geprüft habe. Ein neuer Prozess wird erforderlich, das Tatgeschehen selbst bleibt jedoch unbestritten.

Der 47-Jährige hatte die Tat gestanden. Ein psychiatrisches Gutachten attestierte ihm eine mittelgradige Depression mit schizoaffektiver Störung. Das Gericht sah deshalb eine erhebliche Einschränkung seiner Steuerungsfähigkeit als erwiesen an und folgte damit der Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft hingegen hatte keine strafmildernden Umstände anerkannt und eine lebenslange Haftstrafe mit Unterbringung in der forensischen Psychiatrie gefordert.

Trennung als mögliches Motiv

Das Opfer hatte das Wochenende beim Vater verbracht. Laut dem ersten Urteil soll sich der Angeklagte in die Vorstellung hineingesteigert haben, dass der neue Partner seiner Ex-Frau einen negativen Einfluss auf das Kind habe. Er behauptete, seinen Sohn getötet zu haben, um ihn vor Leid zu bewahren, und versuchte anschließend, sich das Leben zu nehmen. Wann der neue Prozess beginnt, ist noch unklar.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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