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Bremen: Land führt Hundeführerschein ein – Was es zu beachten gilt


Nach Beißattacke
Bremen führt Hundeführerschein ein: Was bedeutet das?

Von t-online, stk

11.02.2025 - 13:46 UhrLesedauer: 2 Min.
Ein Hund markiert sein revier an ZeitungskästenVergrößern des Bildes
Hund und Halter (Symbolfoto): Besitzer von Vierbeiner müssen künftig deutlich mehr Regeln beachten als bislang. (Quelle: Peter Kneffel/dpa/dpa-tmn/dpa-bilder)
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Neuerung für Hundehalter im Land Bremen: Bald müssen Besitzer von Vierbeinern einen besonderen Führerschein machen. Das Wichtigste im Überblick.

Der Bremer Senat hat entschieden: Ab Sommer 2026 müssen alle zukünftigen Hundehalter eine Sachkundeprüfung, auch Hundeführerschein genannt, ablegen. Das sorge nicht nur für mehr Sicherheit im Umgang mit Hunden, sondern fördere auch eine artgerechte Haltung, teilte ein Sprecher des Innenressorts am Dienstag mit. Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) ist sich sicher: "Personen, die im Umgang mit Hunden geschult sind, sind eher in der Lage, ihre Hunde sicher zu führen."

Laut Mäurer soll die neue Regelung dazu beitragen, sowohl das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung als auch die Anforderungen an eine artgerechte Hundehaltung zu erfüllen. Die Neufassung des Gesetzes sieht vor, dass zukünftige Hundehalter zunächst eine theoretische Prüfung vor Aufnahme des Hundes und anschließend innerhalb eines Jahres eine praktische Prüfung bestehen müssen. Ausnahmen gibt es für Personen, die bereits nachweislich Erfahrung in der Hundehaltung haben.

Es gibt jedoch auch Ausnahmen. Wer sich nach Inkrafttreten des Gesetzes einen Hund anschaffen möchte, aber in den vergangenen fünf Jahren schon mindestens zwei Jahre einen Hund hatte sowie die theoretische Sachkundeprüfung bestanden hat, muss nur noch die praktische Prüfung mit dem neuen Hund ablegen. Das Land reagiert mit dem neuen Gesetz auf einen Beißvorfall aus dem Herbst 2023. Damals wurde ein Kind von einem Rottweiler in den Kopf gebissen und schwer verletzt.

Kritik an Rasseliste: Wird sie abgeschafft?

Neben dem Sachkundenachweis sieht das neue Gesetz, das ab 1. Juli 2026 in Kraft tritt, auch eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für alle Hunde mittels Mikrochip vor. Daneben muss eine Haftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 500.000 Euro bei Personenschäden und 250.000 Euro bei Sachschäden abgeschlossen werden.

Das Gesetz verlangt zudem eine behördliche Genehmigung für die Haltung von als gefährlich eingestuften Hunden. Die Änderungen wurden unter Beteiligung verschiedener Institutionen wie Tierschutzorganisationen und der Tierärztekammer Bremen erarbeitet.

Während viele Neuerungen auf breite Zustimmung stießen, wurde insbesondere die Beibehaltung der Rasseliste kontrovers diskutiert. Wissenschaftliche Erkenntnisse legen nahe, dass die Gefährlichkeit eines Hundes nicht ausschließlich von seiner Rasse abhängt. Mäurer erklärte dazu: "Die Rasseliste bleibt zunächst bestehen, aber wir werden ihre Wirksamkeit fortlaufend prüfen." Ziel sei es, "ein praxisnahes und wissenschaftlich fundiertes Regelwerk zu schaffen", machte Mäurer deutlich.

Verwendete Quellen
  • senatspressestelle.bremen.de: Mitteilung vom 11. Februar 2025
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