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Freimarkt Bremen: Rossspezialitäten enthalten kein oder kaum Pferdefleisch


Überwachungsdienst deckt auf
Bremer Freimarkt: Kein oder kaum Pferdefleisch in der Rosswurst

Von t-online, MAS

02.01.2025Lesedauer: 1 Min.
Wurst mit Senf auf einem Volksfest (Symbolbild): Verbraucher werden durch das Angebot in die Irre geführt.Vergrößern des Bildes
Wurst mit Senf auf einem Volksfest (Symbolbild): Verbraucher werden durch das Angebot in die Irre geführt. (Quelle: IMAGO/Michael Bihlmayer)
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Bei einem Besuch des Bremer Freimarkts gehört es für die meisten Besucher dazu, sich durchs kulinarische Angebot zu schlemmen. Doch nicht immer steckt im Essen auch das, was man erwartet.

Das kulinarische Angebot auf dem Bremer Freimarkt ist groß. Doch rund zwei Monate nach dem Volksfest veröffentlicht der Lebensüberwachungsdienst eine Feststellung, die nicht jedem schmecken dürfte.

Es betrifft den Stand "Sonnenberg's Rossbratwurst". Der Imbissbetrieb bietet mehrere Rossspezialitäten an, also Produkte mit Pferdefleisch. Unter anderem gibt es die Rossbratwurst, Rossbockwurst sowie die Delikatess Rossbratwurst. Am 28. und 30. Oktober 2024 ergaben Kontrollen des Lebensmittelüberwachungs-, Tierschutz- und Veterinärdienst des Landes Bremen (LMTVet) jedoch, dass die Produkte "kein oder überwiegend kein Pferdefleisch" enthielten.

Lediglich die "3 Rossbratwürstchen" enthielten 30 Prozent Pferdefleisch, bestanden aber überwiegend aus Schweinefleisch (56 Prozent).

LMTVet moniert Irreführung der Verbraucher

Die gesamte Betriebsaufmachung suggeriere, dass die verkauften Produkte aus Pferdefleisch hergestellt seien, heißt es im Protokoll des LMTVet. Laut des deutschen Leitsatzes für Fleisch- und Fleischerzeugnisse sei es nicht gestattet, Lebensmittel als Rossbratwürstchen, Rossbratwurst oder Rossbockwurst zu bezeichnen, wenn neben Pferdefleisch noch ein anderes Fleisch enthalten ist.

"Die gesamte Aufmachung und auch die Auslobung der Erzeugnisse ist somit zur Irreführung des Verbrauchers geeignet", heißt es abschließend.

Der LMTVet teilt mit, verpflichtet zu sein, Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften unter bestimmten Voraussetzungen zu veröffentlichen. Die Informationen stehen sechs Monaten zur Verfügung und können hier eingesehen werden.

Eine schriftliche Anfrage an "Sonnenberg's Rossbratwurst" blieb bislang unbeantwortet.

Verwendete Quellen
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