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Weihnachtsmarkt in Bremen: Sicherheit gewährleistet? Davor warnt die Polizei


Seit 25. November geöffnet
Wie sicher sind die Weihnachtsmärkte? Polizei spricht Klartext

Von t-online, MAS

Aktualisiert am 28.11.2024 - 10:03 UhrLesedauer: 1 Min.
Die Polizei auf dem Bremer Weihnachtsmarkt (Archivbild): Neben den uniformierten Beamten sind auch zivile Einsatzkräfte vor Ort.Vergrößern des Bildes
Die Polizei auf dem Bremer Weihnachtsmarkt (Archivbild): Neben den uniformierten Beamten sind auch zivile Einsatzkräfte vor Ort. (Quelle: Carmen Jaspersen)

Seit Montag haben in Bremen die beiden Weihnachtsmärkte in der Altstadt und an der Schlachte geöffnet. Die Polizei äußert sich zur Sicherheitslage.

Trotz Freude auf die Weihnachtsmärkte in der Region macht sich bei vielen auch ein mulmiges Gefühl breit, was die Sicherheitslage angeht. Die Polizei Bremen teilt diesbezüglich ihren aktuellen Kenntnisstand mit.

"Den Sicherheitsbehörden liegen aktuell keine Hinweise auf eine konkrete Gefährdung für die Weihnachtsmärkte in Bremen vor. Dennoch wird die Polizei präsent sein und für Sicherheit sorgen", heißt es in einer Mitteilung. Man habe ein mehrstufiges Konzept für die Sicherheit erarbeitet.

Polizei warnt vor Taschendieben auf Weihnachtsmärkten

Am Montag, 25. November, eröffnen der traditionelle Weihnachtsmarkt in der Bremer Altstadt sowie der mittelalterliche Schlachtezauber an der Weserpromenade. Polizeibeamte werden dort von einem privaten Sicherheitsdienst und dem Ordnungsamt unterstützt. Neben uniformierten Fußstreifen seien auch Zivilkräfte im Einsatz, heißt es. Außerdem werden beide Märkte videoüberwacht. Zu den Marktöffnungszeiten gilt ein Waffen- und Messerverbot. Die Zugänge zum Schlachtezauber sind mit Pollern gesichert.

Die Beamten warnen außerdem vor Taschendieben und empfehlen, nur so wenig wie möglich Bargeld mitzunehmen, Wertsachen dicht am Körper zu tragen und Taschen sowie Jacken niemals unbeaufsichtigt zu lassen.

Verwendete Quellen
  • presseportal.de: Mitteilung der Polizei Bremen vom 22. November 2024
  • Eigene Recherche
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