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Bremen: Grundsteuer-Hebesatz steigt auf 755 Prozent ab 2025


Mehr Belastung für teure Immobilien
Bremen reformiert Grundsteuer – Hebesatz jetzt bei 755 Prozent

Von t-online, mkr

14.11.2024 - 10:49 UhrLesedauer: 2 Min.
Belebter Strassenzug im Ostertagviertel in Bremen (Symbolbild): Die Grundsteuerform war aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts nötig.Vergrößern des Bildes
Belebter Strassenzug im Ostertagviertel in Bremen (Symbolbild): Die Grundsteuerform war aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts nötig. (Quelle: Winfried Rothermel)

Die Stadt Bremen stellt die Berechnung der Grundsteuer um. Ab 2025 werden insbesondere hochpreisige Immobilien teurer. Doch es gibt auch Entlastung.

Ab 2025 gelten in Bremen neue Berechnungsregeln für die Grundsteuer. Die Stadt hat den sogenannten Hebesatz für bebaute Grundstücke und Wohnimmobilien auf 755 Prozent angehoben. Dieser Prozentsatz wird künftig mit dem Grundsteuerwert multipliziert, den das Finanzamt für jedes Grundstück festlegt. Für Mieter wird die Grundsteuer über die Nebenkosten abgerechnet.

Ein Beispiel verdeutlicht die neuen Regeln: Bei einem Grundsteuerwert von 200.000 Euro beträgt die jährliche Grundsteuer für ein Einfamilienhaus in Bremen 468,10 Euro. Finanzsenator Björn Fecker (Grüne) erklärt, dass die Reform sozial gerecht umgesetzt werde. "Wer auf hochpreisigem Boden wohnt oder teure Immobilien besitzt, zahlt künftig mehr, während andere entlastet werden", erläutert Fecker.

Reform der Grundsteuer: Hälfte der Bremer zahlt mehr

Laut Analyse des Finanzressorts bleibt die Grundsteuerbelastung für rund 16 Prozent der Grundstücke in Bremen unverändert. Bei den übrigen Immobilien ergibt sich ein geteiltes Bild: Rund die Hälfte der Eigentümer muss künftig mehr zahlen, die andere Hälfte wird entlastet. Die Reform wurde notwendig, nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherige Berechnungsmethode als verfassungswidrig eingestuft hatte, da sie noch auf Werten aus dem Jahr 1964 basierte.

Für die Berechnung fließen nun aktuelle Werte wie Bodenrichtwert, Listenmiete, Grundstücks- und Gebäudefläche sowie das Alter des Gebäudes in die Berechnung ein. Für Kleingärtner und landwirtschaftliche Flächen entfällt die Grundsteuer künftig komplett, da die bisherigen Durchschnittsbeträge von etwa fünf Euro pro Jahr den Verwaltungsaufwand kaum rechtfertigten.

Steuerbescheide werden im Januar verschickt

Die neuen Steuerbescheide werden ab Mitte Januar 2025 verschickt, und die erste Rate muss bis zum 15. Februar bezahlt werden. Bestehende SEPA-Lastschriftmandate bleiben gültig und erfordern keine weiteren Maßnahmen.

Wer schon vorher wissen möchte, wie hoch seine Grundsteuer ausfällt, kann dies über den neuen Online-Rechner der Stadt Bremen (www.finanzen.bremen.de) herausfinden – dafür wird der Grundsteuerwert benötigt, der bereits vom Finanzamt mitgeteilt wurde.

Verwendete Quellen
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