Polizei rückt an Kapitän unter Alkoholeinfluss – Reederei reagiert
Abruptes Ende einer Inselfahrt: Weil der Kapitän einer Fähre unter dem Einfluss von Alkohol steht, wird die Polizei gerufen. Die Reederei reagiert umgehend.
Die Polizei ist am Samstag zu einem ungewöhnlichen Einsatz an einen Fähranleger an die Nordsee ausgerückt. Nach einem vorherigen Hinweis kontrollierten die Beamten den Kapitän einer Fähre und stellten fest, dass der Mann unter dem Einfluss von Alkohol stand. Das teilte ein Sprecher der Wasserschutzpolizei in Emden am Samstag mit.
Die Beamten ließen den Kapitän pusten und stellten 0,58 Promille Atemalkohol fest. Anders als bei beispielsweise Frachtschiffen gilt bei Fahrgastschiffen jedoch die 0,0-Promille-Grenze, sprich ein absolutes Alkoholverbot. So wird es in der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung (SeeSchStrO) geregelt.
Kapitän erwartet ein Verfahren
Die Weiterfahrt wurde dem Kapitän untersagt und die zuständige Reederei reagierte umgehend: Mit einem neuen Schiffsführer ging es für die Gäste an ihr Ziel. Den Mann erwartet nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren, so der Sprecher. Laut Bußgeldkatalog werden für einen solchen Verstoß mindestens 300 Euro Strafe fällig.
Wer hingegen als Kapitän in der Seeschifffahrt zwischen 0,5 und 1,09 Promille Alkohol im Blut hat, muss mit einem Bußgeld zwischen 750 und 2.500 Euro rechnen. So schreibt es der Verlag für Rechtsjournalismus, zuständig für den Online-Bußgeldkatalog.
Um welche Schiffsverbindung es sich handelte, teilte die Polizei nicht mit. Auch wie viele Passagiere sich an Bord befunden haben, blieb unklar.
Transparenzhinweis: In einer vorherigen Version des Textes war die Rede vom Fähranleger in Norden-Norddeich, an dem Kontrolle der Polizei stattgefunden hatte. Diese Information war falsch und ist entsprechend geändert worden.
- presseportal.de: Mitteilung der Wasserschutzpolizeiinspektion Emden vom 11. Mai 2024
- bussgeldkatalog.de: "Promillegrenze in der Schifffahrt: Was gilt?"
- bundespolizei.de: Alkoholkonsum an Bord