Illegales Autorennen Polizei kann Raser-Duo nur mit Mühe stoppen
Nach einer wilden Verfolgungsjagd hat die Polizei in Bremerhaven zwei Raser gestellt. Die Polizei musste zusätzliche Kräfte anfordern.
In Bremerhaven hat die Polizei zwei Fahrzeuge beschlagnahmt, nachdem diese mutmaßlich an einem illegalen Autorennen beteiligt waren. Wie die Behörden mitteilten, rasten die Wagen auf einer Strecke von Geestemünde in Richtung Stadtmitte und fielen durch ihre überhöhte Geschwindigkeit auf. Die beiden Fahrer, ein 26-jähriger Mann und eine 20-jährige Frau, mussten ihre Führerscheine abgeben.
Die Polizeistreife bemerkte die beiden Autos in der Nacht von Freitag auf Samstag gegen Mitternacht an der Kreuzung Columbusstraße/Borriesstraße. Der BMW und der Mercedes führen aus dem Elbinger Platz kommend mit hoher Geschwindigkeit in Richtung Norden und überholten dabei andere Verkehrsteilnehmer. Die Beamten nahmen die Verfolgung mit Blaulicht und Martinshorn, konnten bei einer Geschwindigkeit knapp unter 100 km/h jedoch nur schwer aufschließen.
Polizei fordert Unterstützung an, um Raser zu stoppen
An einer roten Ampel an der Kreuzung Columbusstraße/Am Alten Hafen stoppten beide Autos zunächst. Als die Polizei eintraf, gab der 26-jährige BMW-Fahrer erneut Gas und ignorierte die rote Ampel. Mit Unterstützung weiterer Kräfte konnten die Beamten schließlich sowohl den BMW als auch den Mercedes samt Insassen kontrollieren.
Der 26-jährige Fahrer des BMWs und die 20-jährige Fahrerin des Mercedes erhielten Strafanzeigen wegen verbotener Kraftfahrzeugrennen, der BMW-Fahrer zusätzlich eine Anzeige wegen des Rotlichtverstoßes. Die Polizei ließ die beiden Autos als Tatmittel beschlagnahmen und abschleppen. Ihre Führerscheine mussten die beiden Beschuldigten ebenfalls abgeben.
So hoch sind die Strafen für illegale Autorennen
Die Polizei warnt eindringlich davor, illegale Rennen im öffentlichen Straßenverkehr auszutragen. Solche Handlungen stellen eine Straftat dar und können mit Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. Weitere Konsequenzen können drei Punkte im Fahreignungsregister, der Entzug der Fahrerlaubnis und die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung (MPU) sein. Bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder Personenschaden sind sogar Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren möglich.
Die Polizei erinnert daran, dass Rennen ausschließlich auf dafür vorgesehenen Rennstrecken stattfinden dürfen und auch das Rasen eines einzelnen Fahrzeugs als Rennen gewertet werden kann.
- presseportal.de: Mitteilung der Polizei Bremerhaven vom 25. März 2024