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Landgericht Aurich: 18-Jähriger nach Polizeieinsatz verletzt – Prozess


Knochenbrüche im Gesicht
Polizisten sollen 18-Jährigen verprügelt haben – Prozessauftakt verschoben

Von t-online, dpa, stk

04.12.2023Lesedauer: 2 Min.
imago images 0301374544Vergrößern des Bildes
Ein Polizist mit Weste und Abzeichen des Landes Niedersachsen (Symbolfoto): Das junge Opfer wurde fast zwei Wochen im Krankenhaus behandelt. (Quelle: IMAGO/Maximilian Koch/imago-images-bilder)

Ihre mutmaßlichen Opfer wurden schwer verletzt, ein junger Mann habe Knochenbrüche im Gesicht erlitten. Jetzt müssen die Polizisten vor Gericht.

Der Auftakt des Prozesses gegen zwei Polizisten wegen mehrerer Fälle von Körperverletzung im Amt vor dem Landgericht Aurich ist kurzfristig verschoben worden. Eine Verteidigerin einer der Angeklagten hatte sich kurz vor Beginn des Prozesses am Montagmorgen krankgemeldet, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Auch der für den 11. Dezember angesetzte Fortsetzungstermin sei gestrichen worden. Der Prozess soll nun möglicherweise am 14. Dezember beginnen.

Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden 26 und 32 Jahre alten Angeklagten, beide im Rang eines Polizeikommissars, Körperverletzung im Amt vor. Zu den Fällen soll es während Polizeieinsätzen im Jahr 2021 in Emden gekommen sein.

Opfer erlitt mehrere Knochenbrüche im Gesicht

Bei einem der Einsätze im Mai 2021 waren beide Beamte des Kommissariats Emden im Dienst. Dabei wurde laut der Anklage ein Mann so schwer verletzt, dass er zwölf Tage in einem Krankenhaus behandelt werden musste. Wie mehrere Medien damals berichteten, sei das 18-jährige mutmaßliche Opfer Ende Mai 2021 verwirrt durch Emden gelaufen. Zahlreiche Zeugen hatten sich um den jungen Mann Sorgen gemacht und alarmierten die Polizei.

Als die nun angeklagten Beamten damals am Einsatzort eingetroffen waren und den Jugendlichen ins Polizeikommissariat nach Emden bringen wollten, habe dieser sich "wiederholt zur Wehr gesetzt", teilte die Staatsanwaltschaft Aurich und die mit dem Fall betraute Polizeidirektion Osnabrück damals mit. Auf der Wache sollte eine ärztliche Untersuchung stattfinden, hieß es.

Der 18-Jährige, der sich "psychisch auffällig" gezeigt hatte, so die Staatsanwaltschaft damals, habe bei dem Einsatz Verletzungen erlitten. Konkreter ging die Behörde damals nicht auf den Fall ein. Wie das Landgericht in Aurich nun formuliert, habe der Jugendliche bei dem Einsatz "mehrere Knochenbrüche im Gesicht davongetragen".

Verwendete Quellen
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