Reform des Namensrechts Friesische Geburtsnamen bald wieder möglich
Martinen, Johanns oder Dirks – Nachnamen, in denen ein Vorname steckt, könnte es bald wieder vermehrt geben. Zumindest in Friesland.
Eine Reform des deutschen Namensrechts könnte dazu führen, das Nachnamen wieder nach friesischer Tradition gebildet werden dürfen. Namen wie Petersen, Hermanns, Gericke oder Laurasen könnten dann deutlich häufiger werden. Am Donnerstag hat der Bundestag über die geplante Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts beraten, die unter anderem Geburtsnamen nach der friesischen Tradition ermöglichen soll.
Nach dieser Tradition erhalten Kinder einen vom Vornamen eines Elternteils abgeleiteten Geburtsnamen. Der vom Vornamen des Vaters abgeleitete Nachname nennt sich Patronym; jener vom Namen der Mutter Matronym. Letztere Art der Namensgebung war zwar kein Teil der ursprünglichen friesischen Art der Namensgebung, soll laut Niedersächsischen Ministeriums für Regionale Entwicklung aber im Sinne einer "zeitgemäßen Interpretation" ermöglicht werden. Auch ein Doppelname, bestehend aus Patronym/Matronym und dem Familiennamen eines Elternteils soll künftig möglich sein.
So werden Patronym und Matronym gebildet
Ein Patronym oder Matronym wird gebildet, indem an den Vornamen des Elternteils eine Genitivendung gehangen wird. Für Friesland typische Genitivendungen sind -en, -a, -ma, -sma, -inga -ena, -s oder die niederdeutsche Endung -icke/-ikke. Zudem ist die Endung -sen möglich, die in Nordfriesland weit verbreitet ist. Sie bedeutet "Sohn des" (wie im Skandinavischen die Endung -son) und kann dementsprechend nur für männliche Kinder verwendet werden.
- Namensrecht: Welchen Nachnamen erhält ein Kind bei der Geburt?
Friesische Volksgruppe
In Niedersachsen sind vor allem Ost- und Saterfriesen als Minderheiten anerkannt. Die Ostfriesen leben in den Landkreisen Aurich, Friesland, Leer und Wittmund, in den kreisfreien Städten Emden und Wilhelmshaven sowie in Teilen der Landkreise Cuxhaven und Wesermarsch. Die Saterfriesen sind im Nordwesten des Landkreises Cloppenburg und in der selbstständigen Gemeinde Saterland beheimatet.
Friesische Familienamen sollen 2025 zurückkehren
Das Gesetz zur Reform des Namensrechts soll am 1. Januar 2025 in Kraft treten. Eine Namensänderung muss beim jeweiligen Standesamt beantragt werden; sie ist bei minderjährigen Kindern möglich. Beide Elternteile müssen einwilligen. Ist das Kind fünf Jahre oder älter, bedarf es auch seiner Zustimmung.
- bundestag.de: Geplante Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts beraten
- dserver.bundestag.de: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts
- Pressemitteilung des Niedersächsischen Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung: Friesische Namenstraditionen fließen ins Namensrecht ein
- butenunbinnen.de: "Wie würden Sie nach der friesischen Namenstradition heißen?"