Erinnerungen an Niels Högel Pflegehelfer vor Gericht: Ermittler vermuten offenbar Mordserie
Ein Pflegehelfer aus Bremen steht erneut vor Gericht. Die Polizei ermittelt im Hintergrund und prüft viele Fälle. Sehr viele Fälle.
Ein 43 Jahre alter Pfleger, der zurzeit wegen zweifachen Mordes vor dem Landgericht steht, hat mutmaßlich weitere Straftaten begangen. Die Bremer Staatsanwaltschaft führe sieben Ermittlungsverfahren gegen den Mann, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft am Mittwoch auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Details zu den Verfahren nannte er nicht. Für ein Ermittlungsverfahren muss der Verdacht einer Straftat vorliegen. Zudem gebe es weitere Fälle, welche die Polizei prüfe. Zur Anzahl der sogenannten Prüffälle machte der Sprecher keine Angaben.
Der "Stern" hatte zunächst berichtet, dass die Ermittler Verdachtsfällen im dreistelligen Bereich nachgingen. Die Sprecher kommentierten das nicht direkt. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft wies auf den Unterschied zwischen Ermittlungsverfahren und Prüffällen hin.
Konkrete Ermittlungen in zwölf Fällen
Die Bremer Polizei bestätigte, dass sie im Austausch mit der Staatsanwaltschaft weitere Fälle untersuche. Eine Sonderkommission namens Weser (Soko Weser), die sich mit den Fällen beschäftigt habe, sei inzwischen in das Fachreferat für Kapitaldelikte überführt worden, hieß es.
Dass der Pfleger weitere Straftaten begangen haben könne, ist bereits bekannt. Mehr dazu lesen Sie hier. Beim Auftakt des Mordprozesses am Bremer Landgericht am 1. November sagte ein Sprecher des Gerichts, der 43-Jährige solle wegen zwölf weiterer Taten aus den Jahren 2011 und 2010 angeklagt werden. Drei Menschen seien infolge der Vorkommnisse gestorben. Der Pfleger war bereits 2020 am Landgericht zu fünf Jahren Haft wegen gefährlicher Körperverletzung und der Misshandlung Schutzbefohlener verurteilt worden.
Angeklagter stand bereits 2019 vor Gericht
Im Jahr 2019, zum Auftakt des ersten Prozesses, stand der Mann das erste Mal wegen gleichgelagerter Fälle vor Gericht. Das Gericht ließ eine Anklage wegen versuchten Mordes damals nicht zu und erklärte das Vorgehen so: Da der Mann eigenständig den Notruf gewählt hatte, nachdem er den Patienten Insulin verabreicht hatte, erfüllte sich der sogenannte Rücktritt vom Versuch. Juristisch bedeutete dies, dass es für ein versuchtes Tötungsdelikt keinen hinreichenden Tatverdacht gegeben hatte.
Der Fall erinnert an den Serienmörder Niels Högel, der über Jahre hinweg 85 Morde in niedersächsischen Kliniken begangen hatte. Der Mann wurde 2019 zu lebenslanger Haft verurteilt. Zudem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest. Eine ausführliche Chronologie seiner Taten können Sie hier nachlesen.
- Nachrichtenagentur dpa
- Eigene Recherche