Medikamentenmissbrauch Altenpfleger vor Gericht: Mord aus Geltungsdrang?
In Bremen muss sich ein 43-jähriger Altenpfleger wegen zweifachen Mordes verantworten. Ihm wird vorgeworfen, Medikamente unerlaubt verabreicht zu haben.
Wegen zweifachen Mordes hat am Mittwoch in Bremen ein Prozess gegen einen 43 Jahre alten Altenpfleger begonnen. Zu Anfang des Verfahrens am Landgericht äußerte sich der Angeklagte, der zu hohe Dosen an Medikamenten verabreicht haben soll, nicht zu den Vorwürfen. Die Staatsanwaltschaft nimmt an, dass der Mann mit seinen Handlungen Anerkennung erlangen wollte. Deshalb erinnert der Fall im Ansatz an den des Patientenmörders Niels Högel. Die Angelegenheit könnte sich ausweiten.
Der Altenpfleger soll 2019 in einem Bremer Pflegeheim zwei Bewohnern zu große Mengen an Medikamenten verabreicht haben. Die Patienten starben laut Anklage an Überdosen. Die Medikamente soll der Pfleger unbemerkt gegeben haben. Es hätten keine medizinischen Notwendigkeiten bestanden.
Pfleger soll unter anderem Metoprolol verabreicht haben
Der Pfleger wollte sich laut Staatsanwaltschaft als angeblicher Retter darstellen. So habe der Deutsche bei der ersten mutmaßlichen Tat im Februar Insulin verabreicht, um danach Ersthilfe leisten zu können. Die zweite mutmaßliche Tat soll sich im April ereignet haben. Der Pfleger soll unter anderem das Medikament Metoprolol verabreicht haben. Er habe Geltung erlangen wollen, indem er einen Tod feststellte.
Der Angeklagte war bereits 2020 am Landgericht Bremen zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Bestraft wurde er wegen gefährlicher Körperverletzung und der Misshandlung Schutzbefohlener. Er hatte dem Gericht zufolge im März 2019 aus Geltungssucht zwei hilflosen Frauen Insulin gespritzt. Damit wollte er sich als Helfer hervortun. Auffällig ist, dass es eine zeitliche Überschneidung zum andauernden Verfahren gibt. Nach Angaben des Gerichtssprechers handelt es sich um dasselbe Heim.
Fall könnte sich noch ausweiten
Beim Prozessauftakt äußerte sich auch der frühere Leiter der Einrichtung, in welcher der Pfleger beschäftigt war. Ein großer Mangel an Personal habe bestanden, sagte der Zeuge. Mitarbeiter seien schnell eingestellt worden. Unterlagen wie Führungszeugnisse seien nachgefordert worden. Der Pfleger habe angeboten, Erste-Hilfe-Kurse in der Einrichtung anzubieten. Das sei eher unüblich gewesen.
Der Fall könnte sich ausweiten. Der 43-Jährige soll wegen weiterer mutmaßlicher Taten angeklagt werden, sagte ein Sprecher des Gerichts beim Auftakt. Es handelt sich demnach um neun mutmaßliche Taten aus 2011 und drei mutmaßliche Taten aus 2010. Drei Menschen seien infolge der Vorkommnisse gestorben. Ein gesondertes Verfahren ist geplant. Die Anklage ist dem Sprecher zufolge noch nicht zugelassen; das heißt, dass das Gericht noch die Akten prüft.
Rund 40 Kilometer Luftlinie vom Bremer Landgericht entfernt hatte das Landgericht Oldenburg 2019 den Krankenpfleger Högel verurteilt. Wegen 85-fachen Mordes wurde er mit lebenslanger Haft bestraft. Högel hatte sich als Notfallhelfer profilieren wollen. Er war in Kliniken in Oldenburg und Delmenhorst tätig.
- Nachrichtenagentur dpa