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Bremen: Neue E-Scooter-Anbieter und verschärfte Auflagen ab Mai


Verschärfte Auflagen
Bremen beauftragt neue E-Scooter-Anbieter – und fordert "Fußpatrouille"

Von t-online, MAS

19.04.2023Lesedauer: 2 Min.
Ein umgekippter E-Scooter der Firma "Tier" liegt im Weg (Archivbild): Genau das will Bremen künftig nicht mehr sehen.Vergrößern des Bildes
Ein umgekippter E-Scooter der Firma "Tier" liegt im Weg (Archivbild): Genau das will Bremen künftig nicht mehr sehen. (Quelle: IMAGO / Michael Gstettenbauer)
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Bremen pflügt einmal quer durch das E-Scooter-Angebot in der Stadt: Die bisherigen Anbieter sind raus, zudem gelten bald verschärfte Auflagen.

Die Lizenzen der bisherigen E-Scooter-Anbieter "Tier" und "Voi" laufen zu Ende April aus – ab 1. Mai werden dann "Lime" und "Bolt" ihre Scooter in Bremen zur Verfügung stellen, teilt der Senat mit. Diese müssen dann direkt mit verschärften Regeln vorlieb nehmen. Denn: "Achtlos abgestellte Roller dürfen Gehwege nicht versperren und zur Stolperfalle werden", so Innensenator Ulrich Mäurer. Zuletzt hatte ein Fall für Aufsehen gesorgt: Ein blinder Mann war in Bremen über abgestellte E-Scooter gestolpert und gefallen. Mehr dazu lesen Sie hier.

Die Anbieter seien zukünftig verpflichtet, eine "Fußpatrouille" einzusetzen. Dabei handele es sich um Beschäftigte, die ausschließlich für das "Umverteilen beziehungsweise Umstellen nicht barrierefrei, nicht sicher oder nicht ordnungsgemäß abgestellter, umgeworfener oder umgefallener E-Scooter" zuständig seien, so der Senat. Außerdem sollen sie bei Bedarf auch die Scooter des jeweils anderen Verleihunternehmens umstellen.

Fahrer müssen Restgehwegbreite beachten

Neu sei auch die Verpflichtung der Anbieter, Nutzer darauf aufmerksam zu machen, dass sie die Scooter am Ende ihrer Fahrt so abstellen, dass niemand gefährdet wird. Nicht erlaubt ist das Abstellen auf Radwegen, Querungshilfen, Rettungswegen, in Einfahrten, an Haltestellen von Bus und Bahn sowie vor oder auf Rampen und anderen Einrichtungen zur Barrierefreiheit. "Auch vor Gebäudeeingängen haben E-Scooter nichts zu suchen", heißt es. Den Scooter einfach auf den Gehweg stellen ist auch nicht mehr: Mindestens 1,80 Meter Restgehwegbreite müsse gewähreistet sein.

Verleiher bekommen kürzere Reaktionszeit

Die künftigen Anbieter "Lime" und "Bolt" sind außerdem verpflichtet sicherzustellen, dass die Scooter an oder in Gewässern, auf Grün- und Sportanlagen, Klinikgeländen, dem Hauptbahnhof und Bahnhofsvorplatz, der Bürgerweide hinter dem Hauptbahnhof sowie in Fußgängerzonen geparkt werden. Falls dies doch passiert, landet eine automatische Meldung beim Anbieter, der den Scooter dann umstellen müsse. Bisher betrug die Reaktionszeit dafür sechs Stunden. Doch ab Mai muss tagsüber zwischen 6 Uhr und 22 Uhr innerhalb von drei Stunden reagiert werden. In der Nacht bleibt es bei sechs Stunden.

Laut Bremer Sondernutzungskonzept dürfen die Verleihunternehmen jeweils bis zu 1.250 E-Scooter (also insgesamt 2.500, davon maximal 500 in Bremen-Nord) zur Verfügung stellen. Die bisherigen Anbieter "Voi" und "Tier" müssen bis zum 1. Mai alle Scooter einsammeln. Wie genau das passieren soll, wird noch in Absprache mit dem Ordnungsamt geklärt.

Verwendete Quellen
  • Mitteilung der Senatspressestelle
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