Verwaltungsgericht Braunschweig Umwelthilfe klagt: Verbot für dieses Pflanzenschutzmittel gefordert

In Braunschweig klagt die Deutsche Umwelthilfe gegen ein Pflanzenschutzmittel. Das Gas sei extrem klimaschädlich und müsse verboten werden.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig eine Klage eingereicht, um ein Pflanzenschutzmittel verbieten zu lassen. Die Klage richtet sich gegen das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, das die deutsche Zulassung für das Mittel erteilt hatte. Laut DUH-Anwältin Caroline Douhaire sei dabei die Klimaschädlichkeit nicht betrachtet worden. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit befindet sich in Braunschweig, in der Nähe des Stadtteils Kanzlerfeld.
Das Bundesamt hat nach eigenen Angaben Kenntnis von der Klage. Inhaltlich wollte sich ein Sprecher zu dem laufenden Verfahren auf Anfrage nicht äußern. Das Verwaltungsgericht bestätigte den Eingang der Klage. Wann verhandelt oder entschieden wird, ist offen.
Das umstrittene Mittel enthält die Chemikalie Sulfurylfluorid. Es wird eingesetzt, um Schädlinge wie Borkenkäfer in Exportholz abzutöten. Die enthaltene Chemikalie Sulfurylfluorid sei extrem klimaschädlich, erklärten die Umwelthilfe, das Umweltinstitut München und die Gesellschaft Protect the Planet gemeinsam zur Klage vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig.
Das Umweltbundesamt stuft das Treibhauspotenzial als hoch ein: Eine Tonne emittiertes Sulfuryldifluorid sei auf 100 Jahre gesehen so klimaschädlich wie 4.090 Tonnen Kohlendioxid.
Klage sei notwendig
Die Kläger erklären, die Sulfurylfluorid-Emissionen aus Deutschland hätten 2022 rund drei Millionen Tonnen Kohlendioxid entsprochen. Dies sei vergleichbar mit den jährlichen Emissionen einer Stadt von der Größe Wiesbadens.
Der US-Hersteller Douglas Products habe sich verpflichtet, die weltweiten Emissionen von Sulfurylfluorid nach der sogenannten Begasung bis 2035 um die Hälfte zu senken. Hauke Doerk, Klimareferent vom Umweltinstitut München, betont jedoch die Notwendigkeit der Klage: "Die Ankündigung des Herstellers sei nicht mit Maßnahmen unterfüttert."
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
- Eigene Recherche
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