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Braunschweig: Alle Informationen zur Briefwahl | Bundestagswahl


23. Februar
Neuer Bundestag: Wichtige Infos zur Briefwahl

Von t-online, kat

10.01.2025 - 14:18 UhrLesedauer: 2 Min.
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Briefwahl (Symbolbild): Für die vorgezogene Wahl gibt es nicht so viel Zeit für die Beantragung. (Quelle: IMAGO/Peter Hartenfelser/imago)
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Die Stadt Braunschweig bereitet sich auf die bevorstehende Bundestagswahl vor. Informationen im Überblick.

Bis Anfang Februar wird der Versand der Wahlbenachrichtigungen zur Bundestagswahl am 23. Februar abgeschlossen, erklärt die Stadt in einer Mitteilung. In Braunschweig sind rund 186.000 Personen wahlberechtigt.

Auch mehr als 200 ehemalige Braunschweiger, die inzwischen im Ausland wohnen, wollen an der Bundestagswahl teilnehmen und haben dafür bereits einen Antrag gestellt, berichtet die Stadt. Beantragen können die ehemaligen Braunschweiger ihre Unterlagen bis zum 2. Februar.

Wer bis zum 3. Februar keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber meint, zur Wahl berechtigt zu sein, sollte sich umgehend beim Wahlamt melden, betont die Stadt weiter.

Briefwahl: verkürzter Zeitraum

Wichtig in diesem Jahr: Weil die Bundestagswahl vorgezogen wurde, verkürzt sich der Zeitraum, welcher für die Briefwahl zur Verfügung steht. Aufgrund angepasster gesetzlicher Fristen für die Aufstellung und Zulassung von Wahlvorschlägen können die Stimmzettel voraussichtlich erst Anfang Februar gedruckt werden. Dementsprechend können die Briefwahlunterlagen erst ab diesem Zeitpunkt ausgegeben werden. Die Beantragung ist schon früher möglich, voraussichtlich ab 14. Januar. Dadurch wird der frühestmögliche Versand sichergestellt.

Die Briefwahlzentrale in der Reichsstraße 3 ist ab Freitag, 7. Februar, zu folgenden Zeiten geöffnet: montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr, freitags von 8 bis 15 Uhr und samstags von 8 bis 12 Uhr. Die reguläre Ausgabe von Briefwahlunterlagen endet am Freitag, 21. Februar, um 15 Uhr.

Wahlamt gibt Empfehlung

Für Briefwähler, die persönlich in die Zentrale kommen, stehen Kabinen bereit. Um Wartezeiten zu vermeiden, empfiehlt das Wahlamt die Online-Terminreservierung, die über die Stadtseite ab Ende Januar möglich ist. Ein amtlicher Ausweis sollten die Wähler auf jeden Fall bereithalten, heißt es in der Mitteilung.

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung der Stadt Braunschweig (10. Januar 2025)
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