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Braunschweig: Strafe bei verpassten Terminen – das sagt die Ärztekammer


"Ärztliche Versorgung ist ein begrenztes Gut"
Das droht bei verpassten Arztterminen in Braunschweig

Von t-online, tzo, kat

19.09.2024Lesedauer: 2 Min.
imago images 0759582917Vergrößern des Bildes
Ein Blick in eine Arztpraxis (Symbolbild): Eine Ärztin in Braunschweig verlangt Strafgebühren für verpasste Termine. (Quelle: IMAGO/Zoonar.com/NATEE MEEPIAN/imago)
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Einige Arztpraxen in Braunschweig erheben Strafgebühren für verpasste oder kurzfristig abgesagte Termine. Die Ärztekammer Niedersachsen äußert sich.

Kurzfristige Terminabsagen oder gar das Nicht-Erscheinen zur anberaumten Zeit verstimmen Angestellte in den Arztpraxen zunehmend. Dr. Ilka Aden, Leiterin einer Hausarztpraxis in Braunschweig, greift durch und erhebt Strafgebühren für verpasste Termine. Bis zu 70 Euro müssen entsprechende Patienten in diesem Fall zahlen, ist in einer NDR-Dokumentation zu sehen.

Ähnlich verfährt etwa die Radiologie-Praxis in der Stobenstraße um Geschäftsführer Dr. Hans-Kristian Klocke. Hier wird bereits beim ersten Blick auf die Internetseite auf die Verbindlichkeit der Terminvereinbarungen hingewiesen. Anderen wartenden Patienten sollen so größere Chancen auf ein Zeitfenster am MRT- oder CT-Gerät eingeräumt werden.

So verfahren Ärzte in Braunschweig

Weiter heißt es auf der Homepage der Radiologie: "Verstreicht der vereinbarte Termin, ohne dass Sie da waren oder rechtzeitig abgesagt haben, ist es möglich, dass wir Ihnen das ausgefallene Honorar in Rechnung stellen."

Ebenso erhebt die dermatologische Gemeinschaftspraxis Brechelt/Sapalidis/Gaedt in der Friedrich-Wilhelm-Straße eine Ausfallgebühr. In einem Formular für eine kosmetische IGeL-Behandlung – das sind individuelle Gesundheitsleistungen, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung zählen – wird darauf hingewiesen, dass ein Termin mindestens 48 Stunden vorher abgesagt werden müsse. Andernfalls falle eine Zahlung von 50 Euro an.

Gebühren bei Terminabsage: Ärztekammer hat Verständnis

Laut der Ärztekammer Niedersachsen ist dieses Vorgehen eine legitime Möglichkeit, um kurzfristigen Absagen entgegenzuwirken. Voraussetzung: Der Termin wurde exklusiv an den Patienten vergeben, und es wurde im Vorfeld darauf hingewiesen, dass im Fall der Fälle eine entsprechende Gebühr berechnet werden kann, teilt Sprecher Niko Gerdau auf Anfrage von t-online mit.

Gerdau weiter: "Patienten müssen allerdings auch die Möglichkeit haben, einen Termin absagen zu können, ohne dass ein Ausfallhonorar erhoben wird." Die Empfehlung der Kammer sei daher, eine Gebühr erst ab einer Absage innerhalb einer
geringen Frist vor dem Termin oder bei unangekündigter Nichtwahrnehmung zu
erheben.

Das rät die Ärztekammer

Den Grund für die Maßnahme der Arztpraxen kann Gerdau nachvollziehen. "Ärztliche Versorgung ist ein begrenztes Gut", so der Sprecher. Sollten vereinbarte Termine nicht wahrgenommen werden können, sollten diese daher so früh wie möglich abgesagt werden. "So bestehen die besten Chancen, dass der Termin noch an andere Patientinnen und Patienten vergeben werden kann", ergänzt Gerdau.

Verwendete Quellen
  • Anfrage bei der Ärztekammer Niedersachsen
  • neuradia.de (abgerufen am 19. September 2024)
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