Berlin Gericht lehnt Prozess wegen Corona-Hilfe ab: Beschwerde
Die Berliner Staatsanwaltschaft geht gegen eine Gerichtsentscheidung vor, wonach es in einem möglichen Betrugsfall im Zusammenhang mit Corona-Hilfen nicht zum Prozess kommen soll. Das Amtsgericht Tiergarten hatte eine Anklage wegen Computerbetrugs gegen den Vorstandsvorsitzenden eines Moschee-Vereins in Neukölln nicht zugelassen, der zu Unrecht rund 14.000 Euro erhalten haben soll. Nach Auffassung der Richter gebe es "keinerlei Anhaltspunkte für vorsätzliches Handeln", sagte eine Gerichtssprecherin am Dienstag. "Diese Auffassung teilen wir nicht", sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Es sei sofortige Beschwerde eingereicht worden.
Die Angaben im Antrag des Vereins seien richtig und vollständig gewesen, entschied das Gericht in seinem Beschluss vom 17. März. Die Investitionsbank Berlin hätte prüfen müssen, ob der Moschee-Verein berechtigt gewesen sei, einen Antrag auf Corona-Hilfe zu stellen, so das Gericht.
Der Verein Neuköllner Begegnungsstätte zeigte sich erleichtert über die Gerichtsentscheidung knapp eineinhalb Jahre nach der Durchsuchung der Moschee-Räume wegen des Betrugsverdachts. Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft sei wenig überraschend, so eine Sprecherin. Man warte deren Ausgang gelassen ab.
Nach Angaben der Polizei waren im vergangenen Januar noch mehr als 5000 Ermittlungsverfahren wegen Betrügereien bei den Hilfszahlungen anhängig. Die dazu erfassten Schadenssummen beliefen sich demnach insgesamt auf etwa 100 Millionen Euro. In 285 Fällen wurden laut Polizeipräsidentin Barbara Slowik Bezüge ins islamistische Spektrum festgestellt.