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Autobahn-Blockaden: Diese Strafen drohen den Klimaaktivisten


"Nötigung und Widerstand"
Diese Strafen drohen den Autobahn-Blockierern


Aktualisiert am 24.02.2022Lesedauer: 3 Min.
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Aktivisten am Hauptstadt-Flughafen BER: Auch am Mittwoch gingen die Blockaden der Gruppe "Aufstand der letzten Generation" weiter.Vergrößern des Bildes
Aktivisten am Hauptstadt-Flughafen BER: Auch am Mittwoch gingen die Blockaden der Gruppe "Aufstand der letzten Generation" weiter. (Quelle: Paul Zinken/dpa)

Seit Wochen fordern Aktivisten mit Blockaden eine entschlossene Politik gegen die Klimakrise.

Ketten, Blockaden, Auseinandersetzungen und eine Tube "Uhu blitzschnell": Seit Wochen kommt es in Berlin sowie zahlreichen anderen Städten vermehrt zu Protestaktionen von Klimaaktivisten der Gruppierung "Letzte Generation". Mit Sekundenkleber befestigen sie sich beinahe täglich auf der Fahrbahn und zwingen den Verkehr zum Stillstand.

Die Polizei versucht es in der Regel zunächst mit Ansprachen, trägt die Demonstranten schließlich weg, nachdem der Kleber gelöst wurde. Und auch sonst sind die Möglichkeiten der Beamten begrenzt: "Personen werden aus unterschiedlichen Gründen in Gewahrsam genommen", erklärte ein Sprecher der Polizei auf Anfrage. Das werde angewandt, um mögliche weitere Taten zu verhindern – doch länger als 48 Stunden dürften die Aktivisten nicht in Polizeigewahrsam bleiben.

Zusätzlich müsse ein Ermittlungsrichter prüfen, ob die Maßnahme zulässig sei. Spätestens zwei Tage danach sind die Aktivisten also wieder auf freiem Fuß – und können sich erneut auf Straßen festkleben.

Mehr als 200 Verfahren bei der Sonderermittlungsgruppe "EG Asphalt" der Berliner Polizei gibt es bereits gegen die Aktivisten, zwölf liegen laut Innensenatorin Iris Spranger (SPD) bereits bei der Staatsanwaltschaft. Doch mit welchen Strafen können die Blockierer für ihren radikalen Protest rechnen?

Anwalt zu Protesten: Verfahren wegen Nötigung "sehr wahrscheinlich"

Benjamin Grunst, Fachanwalt für Strafrecht, sieht bei den Protesten vor allem eine mögliche Nötigung der Autofahrer an, die durch die Aktivisten gezwungen sind, im Stau zu stehen. Dass den Demonstranten deshalb eine Strafe aufgebrummt wird, sieht er als "sehr wahrscheinlich".


Möglich sei laut Grunst zudem der Straftatbestand des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Im Strafgesetzbuch klingt das für die Aktivisten bedrohlich: Dort heißt es: Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs durch Hindernisse beeinträchtigt und dadurch "Leib oder Leben eines anderen Menschen (...) gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Grunst sieht einen solchen gefährlichen Eingriff durchaus als gegeben an, wenn beispielsweise ein Krankenwagen nicht durch den von Aktivisten verursachten Stau komme. In einem Fall hatte tatsächlich ein Rettungswagen mit einer hochschwangeren Frau offenbar im Rückstau einer Blockade gestanden. Ein Polizeiwagen hatte sie schließlich in ein Krankenhaus gebracht.

Martin Stelltner, Sprecher der Staatsanwaltschaft, bestätigt Grunsts Einschätzung. Demnach gehe es bei den bisherigen Anzeigen vor allem um Nötigung, auch Widerstand und vereinzelt gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr.

Autobahn-Blockaden: Freiheitsstrafen für Aktivisten unwahrscheinlich

Dennoch sieht der Rechtsanwalt nur eine Geldstrafe auf die Aktivisten zukommen. "Das ist es, was zumindest bei den jetzt laufenden Verfahren herauskommen wird." Bei Wiederholung könne die Strafe jedoch immer intensiver werden. Er gehe jedoch nicht von Freiheitsstrafen aus. Auch in der Vergangenheit habe es bei ähnlichen Protestaktionen keine solch harten Strafen gegeben.

Eine weitere mögliche Straftat könnte manch einem Aktivisten jedoch zur Last gelegt werden: In der Regel löst die Polizei die Blockaden auf, trägt die Demonstranten von der Straße. Auch ein heftiges Zappeln oder Versteifung des Körpers, wenn Handfesseln angelegt werden, könne Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte bedeuten – womit sich die Geldstrafe nochmals erhöhen könnte.

Rechtsanwalt: Große Gerichtsverfahren sollen wohl vermieden werden

Doch können die Verfahren die Aktivisten überhaupt stoppen – oder dauern diese ohnehin zu lange, um ihnen schnell Einhalt zu gebieten? Die CDU forderte bereits Schnellverfahren, doch Martin Steltner, Sprecher der Berliner Generalstaatsanwaltschaft, erteilte dem eine Absage: Die Verfahren seien "für einfache Strafverfahren mit geständigen Tätern gedacht. Hier haben wir es mit durchaus komplexen Verfahren zu tun."

Für Rechtsanwalt Grunst ist die Frage darüber, wie die Verfahren gegen die Aktivisten laufen, eher eine politische als eine rechtliche. Er geht davon aus, dass es vornehmlich zu Strafbefehlsverfahren kommen wird – also eine Entscheidung des Gerichts ohne Hauptverhandlung.

Denn bei einem großen Gerichtsverfahren hätten Demonstranten der Gruppierung natürlich erneut die Gelegenheit für einen öffentlichkeitswirksamen Protest. "Ich glaube, man hat kein Interesse, damit ständig in den Medien zu sein. Deshalb versucht man eher einen leiseren Weg."

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Telefonat mit der Polizei Berlin
  • Telefonat mit der Staatsanwaltschaft Berlin
  • Telefonat mit Benjamin Grunst
  • Mit Informationen der Nachrichtenagentur dpa
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