Bewohner wehrten sich Gericht erlaubt Brandschutzbegehung in "Rigaer 94"
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat der brandschutzrechtlichen Begehung des besetzten Hauses in der Rigaer Straße 94 zugestimmt. Eine Einschränkung gilt jedoch weiterhin.
Die Behörden dürfen am Donnerstag das besetzte Gebäude "Rigaer 94" in Berlin-Friedrichshain betreten und eine Brandschutzprüfung vornehmen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Mittwoch nach einer Beschwerde der Bewohner des Hauses.
Die Bewohner sind verpflichtet, "das Betreten des Gebäudes durch einen staatlich anerkannten Prüfingenieur für Brandschutz und die Bauaufsicht zu dulden", heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts. Der Eigentümerin des Grundstücks wird das Betreten jedoch verwehrt. Dies wäre "ein unverhältnismäßiger Eingriff in deren Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung".
Am Mittwochvormittag war die Situation in der Rigaer Straße eskaliert: Als die Polizei die Gegend für die anstehende Begehung sichern wollte, flogen Steine und Barrikaden wurden angezündet. Dutzende Polizeibeamte wurden verletzt.
- Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg: Pressemitteilung vom 16. Juni
- Eigene Recherche