Gericht entscheidet gegen Unternehmen Betriebsratswahl bei Lieferdienst Gorillas kann stattfinden

Seit Monaten gibt es beim Berliner Start-up Gorillas Streit um die Arbeitsbedingungen. Die Wahl eines Betriebsrates wollte das Unternehmen mit sofortiger Wirkung stoppen – scheiterte damit aber vor Gericht.
Die Betriebsratswahl beim Berliner Start-up Gorillas kann wie geplant in der kommenden Woche erfolgen. Das hat das Arbeitsgericht der Hauptstadt am Mittwoch entschieden. Zwar habe es möglicherweise Fehler bei dem Wahlverfahren gegeben, diese reichten aber nicht aus für eine Unterbrechung der Wahl, erklärte das Gericht. Wenn es Anfechtungsgründe gebe, müsse der Lieferdienst Gorillas die Betriebsratswahl später anfechten, so Richter Michael Ernst. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.
Das Unternehmen wollte die vom 22. bis 27. November geplante Wahl mit sofortiger Wirkung stoppen. Es hatte unter anderen argumentiert, dass der Wahlvorstand angesichts von erst kürzlich erfolgten Umstrukturierungen nicht zuständig sei für die Beschäftigten, die zur Wahl aufgerufen seien.
Lieferdienst Gorillas: Kuriere unzufrieden mit Arbeitsbedingungen
Bei dem Lieferdienst gibt es seit Monaten Streit um die Arbeitsbedingungen. Am Arbeitsgericht Berlin sind nach Angaben einer Sprecherin Dutzende Verfahren anhängig. In den letzten Wochen war des zudem immer wieder zu sogenannten "wilden Streiks" von Beschäftigen gekommen. Manche berichteten von Kündigungen, die im Anschluss oder wegen anderer fadenscheiniger Gründe erfolgt sein sollten.
Am Dienstagabend beteiligten sich etliche Menschen in Berlin-Kreuzberg an einer "Solidaritäts-Demonstration" mit den Beschäftigen von Gorillas. Laut Polizei beteiligten sich mindestens 350 Menschen an der angemeldeten Aktion.
- Nachrichtenagentur dpa