Am Rathaus Spandau 17-Jähriger nach Rangelei im Krankenhaus
Mehrere Jugendliche sind am Dienstag am Rathaus Spandau in Streit geraten. Einer der Beteiligten erlitt eine Stichverletzung – was ist passiert?
Am Dienstagnachmittag ist es zu einer Rangelei zwischen drei Jugendlichen am U-Bahnhof Rathaus Spandau gekommen. Was als Drogenverkauf starten sollte, endete in Handgreiflichkeiten, bei denen schließlich auch ein Messer gezogen wurde und sich einer verletzte. Das geht aus einer Pressemitteilung der Polizei hervor.
Bei dem Verletzten handelt es sich um einen 17-jährigen Jungen, der sich gegen 15 Uhr im Münsinger Park aufgehalten haben soll. Laut Polizei sei der Jugendliche ein mutmaßlicher Drogenhändler, der in dem besagten Park von einem 16-Jährigen nach Betäubungsmitteln gefragt worden sei. Zu dem Verkauf sei es dann aber nicht gekommen.
Stattdessen habe der 17-Jährige dem Jüngeren sein Handy aus der Hand gerissen, ihn mit einem Messer bedroht und sei dann zum U-Bahnhof Rathaus Spandau gegangen. Der 16-Jährige sei ihm mit seinem gleichaltrigen Begleiter zu dem Bahnhof gefolgt, um den mutmaßlichen Drogendealer zur Rede zu stellen.
Stichverletzung womöglich selbst zugefügt
Dort soll es dann zu Handgreiflichkeiten gekommen sein, bei denen es wechselseitige Schläge und Tritte gab. Der 17-Jährige habe bei der Auseinandersetzung zudem wiederholt versucht, ein Messer aus seinem Rucksack zu holen. Erst mit Hilfe von Sicherheitskräften der BVG sei es möglich gewesen, den Jugendlichen zu Boden zu bringen.
Während der Rangelei verletzte sich der 17-Jährige mit einem Messerstich am Bein. Nach bisherigen Stand der Ermittlungen hält es die Polizei allerdings für möglich, dass er sich versehentlich selbst verletzt haben könnte. Vor Ort wurde er von Polizisten erstversorgt und dann zur Operation in ein Krankenhaus gebracht. In dem Rucksack des Jungen fanden die Einsatzkräfte Betäubungsmittel.
Die beiden 16-Jährigen und das Sicherheitspersonal der BVG blieben unverletzt. Die Ermittlungen laufen nun wegen schweren Raubs, gefährlicher Körperverletzung sowie illegalen Handels mit Betäubungsmitteln.