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Berlin: Rassistische Äußerungen – Anklage gegen Polizeianwärterin


Affenlaute und Affengestik
Rassistische Äußerungen: Anklage gegen Polizeianwärterin

Von t-online, mpr

21.05.2024Lesedauer: 1 Min.
15.01.2023, Berlin, Polizeieinsatz in Berlin. Logo der Berliner Polizei mit SchriftzugVergrößern des Bildes
Wappen der Berliner Polizei (Archivbild): Eine junge Frau wird die Uniform der Hauptstadt-Beamten so bald wohl nicht tragen dürfen. (Quelle: IMAGO/Maximilian Koch)

Eine Polizeianwärterin ist wegen mutmaßlicher rassistischer Äußerungen gegenüber einem Kollegen angeklagt. Die Frau soll sogar Affenlaute von sich gegeben haben.

Vor dem Amtsgericht von Berlin-Tiergarten muss sich eine Polizeianwärterin verantworten, die einem Kollegen gegenüber rassistische Bemerkungen gemacht haben soll. Das teilte die Berliner Staatsanwaltschaft am Dienstagvormittag mit. Bei dem Kollegen der Frau handelte es sich demnach um eine sogenannte "person of colour".

Die Behörde hat nach eigener Aussage wegen Beleidigung in zwei Fällen sowie wegen Volksverhetzung in einem Fall Anklage gegen die Polizeianwärterin erhoben. Zu den Vorfällen kam es laut der Staatsanwaltschaft während Trainingseinheiten in der Polizeiakademie im Laufe des vergangenen Jahres.

Im Juli vergangenen Jahres soll die heute 35-jährige Frau ihren 32-jährigen Kollegen aufgefordert haben, "Sitz (zu) machen". Im August habe sie dem jungen Mann gegenüber geäußert, er sei asozial und solle Deutsch lernen.

Anklage: Verhalten der Frau kann Vertrauen in Rechtssicherheit stören

Bei einem weiteren Vorfall im August 2023 hat die Angeklagte mutmaßlich vor anderen Polizeianwärtern Affenlaute in Richtung des 32-Jährigen gemacht. Außerdem habe sie "ihre Fäuste in Richtung ihrer Achseln bewegt und dadurch Affengestiken nachgemacht", so die Staatsanwaltschaft weiter. "Laut Anklage hat die 35-Jährige durch dieses Verhalten eine bestimmte Bevölkerungsgruppe in einer Form verächtlich gemacht, die das Vertrauen in die Rechtssicherheit stören kann."

Bei dem Begriff "person of colour" handelt es sich um eine Selbstbezeichnung von Menschen, die in weißen Mehrheitsgesellschaften Rassismus erfahren. Unter dem Begriff werden Menschen zusammengefasst, die etwa aufgrund von äußeren Eigenschaften oder angenommenem Migrationshintergrund von der weißen Mehrheitsgesellschaft nicht anerkannt werden.

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung der Berliner Staatsanwaltschaft vom 21. Mai 2024
  • bpb.de: LSBTIQ-Lexikon
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