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Berlin: Ute Bonde soll Nachfolgerin von Manja Schreiner werden


Nach Plagiatsvorwürfen gegen Manja Schreiner
Ute Bonde soll neue Verkehrssenatorin werden

Von t-online, ksi

Aktualisiert am 03.05.2024Lesedauer: 2 Min.
Ute Bonde in Berlin: Sie ist Chefin des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg und nach einem Bericht neue Verkehrssenatorin in Berlin.Vergrößern des Bildes
Ute Bonde in Berlin: Sie ist Chefin des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg und wird neue Verkehrssenatorin in Berlin. (Quelle: Imago)

Verkehrssenatorin Manja Schreiner (CDU) ist am Dienstag wegen Plagiatsvorwürfen zu ihrer Doktorarbeit zurückgetreten. Jetzt soll ihre Nachfolge feststehen.

Ute Bonde, die Geschäftsführerin des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (VBB), soll den Posten der Verkehrssenatorin in Berlin besetzen. Das teilte der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) am Freitag in einer Pressemitteilung mit.

"Ute Bonde ist eine herausragende und äußerst erfahrene Verkehrsexpertin, die bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) und zuletzt beim Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) ihre große Expertise gezeigt hat", schreibt der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU). Bonde werde eine "unideologische und pragmatische Mobilitätspolitik der vergangenen zwölf Monate fortsetzen".

Wegner will Bonde am Freitag für den Posten vorschlagen. Am 23. Mai soll sie bei der nächsten Sitzung des Abgeordnetenhauses als Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt – so die offizielle Bezeichnung – vereidigt werden.

Ute Bonde ist seit Mai 2023 Geschäftsführerin des VBB. Davor war die studierte Juristin viele Jahre bei den Berliner Verkehrsbetrieben, von 2019 bis 2023 war sie dort Prokuristin. Auch in der Verwaltung sammelte sie Erfahrungen: Von 1995 bis 2005 arbeitete Bonde in der Senatsverwaltung für Finanzen, anschließend vier Jahre in der Wirtschaftsverwaltung.

Manja Schreiner hatte am vergangenen Dienstag nach einem Jahr im Amt um Entlassung aus dem schwarz-roten Senat gebeten. Die 46-jährige Juristin zog damit die Konsequenzen aus dem Entzug ihres Doktortitels. Die Universität Rostock hatte diesen Schritt mit dem Ausmaß nicht ausreichend gekennzeichneter Textübernahmen in Schreiners Dissertation aus dem Jahr 2007 begründet. Das Werk genüge nicht den Ansprüchen an eine wissenschaftliche Arbeit, teilte die Juristische Fakultät mit. Der Doktortitel hätte demnach nicht verliehen werden dürfen.

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