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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Sorge vor Krawallen Neues Berliner Bodycam-Gesetz – so soll die Feuerwehr geschützt werden
Berlin wappnet sich für mögliche Krawalle in der Silvesternacht. Zum Schutz von Einsatzkräften gibt es neue Befugnisse für die Feuerwehr. Das sind die konkreten Maßnahmen.
Noch vor Silvester ist eine Änderung des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (ASOG) in Kraft getreten. Der in dem Gesetz enthaltene Paragraf 24c regelt die Aufnahme von Bild- und Tondokumenten mithilfe von sogenannten Bodycams.
Diese kleinen Kameras tragen etwa Feuerwehrleute oder Polizisten am Körper, um im Notfall Einsätze aufzeichnen zu können. Ziel ist die Dokumentation möglicher Straftaten, um die anschließende Strafverfolgung zu erleichtern. Die Aufnahmen sollen aber auch der Gewaltprävention dienen. Motto: Werde ich dabei gefilmt, schlage ich lieber nicht zu – so die Hoffnung.
Bodycam-Aufnahmen im privaten Raum erlaubt
In einer internen Mail der Berliner Feuerwehr, die vier Tage vor Silvester an alle Mitarbeiter ging, gibt der Leitungsstab den Einsatzkräften abschließend die wichtigsten gesetzlichen Regelungen im Detail mit auf den Weg. Demnach dürfen Feuerwehrleute nach der Gesetzesänderung im Fall einer Attacke auch im nicht-öffentlichen Raum Aufnahmen machen. Dazu zählen etwa Wohnungen, Hausflure und Privatgrundstücke. Dort sind Videoaufzeichnungen im Normalfall nicht erlaubt, da diese Bereiche vor der Überwachung durch staatliche Institutionen vom Grundgesetz geschützt sind.
Pre-Recording von Bodycams soll an Silvester und Neujahr ausgeweitet werden
Auch das sogenannte Pre-Recording durch die Feuerwehr-Bodycams wird neu geregelt. In dem Papier heißt es dazu konkret, dass zwischen dem 31. Dezember um 0 Uhr und dem 1. Januar um 23.59 Uhr die Bodycams der Feuerwehrleute ständig Bild- und Tonaufnahmen anfertigen und zwischenspeichern würden. Laut einer Sprecherin der zuständigen Senatsverwaltung für Inneres und Sport wird diese Regelung auch über den Neujahrstag hinaus Bestand haben.
Diese Aufnahmen würden nach 60 Sekunden automatisch gelöscht, wenn kein manueller Start einer längeren Einsatz-Aufzeichnung erfolgt. Komme es jedoch etwa zu einem Angriff und ein Feuerwehrmann startet eine Aufnahme manuell, gäbe es dementsprechend bereits Material der 60 Sekunden vor der Attacke. Bisher waren es lediglich 30 Sekunden Material, die durch das Pre-Recording gesichert wurden.
- Eigene Recherche
- Schriftliche Anfrage an die Senatsverwaltung für Inneres und Sport
- Telefonat mit einer Sprecherin der Senatsverwaltung für Inneres und Sport
- gesetze.berlin.de: Allgemeines Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin