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Umwelthilfe klagt gegen Meta: Musterklage gegen Facebook-Mutterkonzern


Hetze in Facebook-Gruppen
Umwelthilfe klagt gegen Meta in Berlin

Von t-online, fsa

Aktualisiert am 21.11.2023Lesedauer: 2 Min.
Facebook-Konzern MetaVergrößern des Bildes
Meta wurde bereits wegen Hasskommentaren in Facebook-Gruppen verklagt (Symbolbild). (Quelle: Rafael Henrique/SOPA Images via ZUMA Press Wire/dpa/dpa)

Die Berliner Justiz ist wieder mit Facebook beschäftigt: Die Deutsche Umwelthilfe reicht eine Musterklage ein, um sich gegen Hass bei Facebook zu wehren.

Das Landgericht Berlin befasst sich am Dienstag mit einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen den US-Internetriesen Meta. Hintergrund sind Gewalt- und Morddrohungen in öffentlichen Facebook-Gruppen. DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch verlangt vom Facebook-Mutterkonzern die Schließung bestimmter Gruppen und versucht dies mit einer Musterklage durchzusetzen.

Nach Angaben von Resch erlebe er selbst sowie seine Mitarbeiterschaft seit Jahren massive Anfeindungen und Beleidigungen, die inzwischen in Gewaltaufrufen und Gewaltfantasien gipfelten.

Laut Umwelthilfe blieben Versuche erfolglos, Meta dazu zu bewegen, Gruppen zu schließen, in denen regelmäßig Gewalt- und Morddrohungen gepostet würden. Weder Meldungen an Facebook selbst noch rund 300 Strafanzeigen der DUH hätten die Drohungen gestoppt. Die Klage solle deshalb gesetzlich klarstellen, dass Hassräume im Netz nicht geduldet würden, erklärte die DUH vor der Verhandlung.

Das Berliner Gericht wollte den Fall ursprünglich bereits im Frühjahr prüfen. Damals wurde die Verhandlung aus Krankheitsgründen jedoch verlegt. Eine Meta-Sprecherin sagte damals, Hassrede sei inakzeptabel und man gehe aktiv gegen die Verbreitung von Hassrede auf den Meta-Plattformen vor. Im vorliegenden Fall seien die gemeldeten Inhalte entfernt worden.

Künast gewann gegen Meta

Die Berliner Justiz hat sich auch früher mit ähnlichen Vorwürfen gegen den Mutterkonzern von Facebook beschäftigt. Im November 2022 stärkte das Berliner Kammergericht der Grünen-Politikerin Renate Künast nach einem langen Rechtsstreit den Rücken. Künast wehrte sich gegen beleidigende Facebook-Posts, in denen sie unter anderem als "Pädophilen-Trulla" und "gehirnamputiert" beschimpft wurde. Das Kammergericht entschied, dass auch diese Äußerungen eine Beleidigung nach § 185 des Strafgesetzbuches (StGB) darstellen. Meta musste daraufhin die Daten der Nutzerinnen und Nutzer, die die Beiträge verfasst hatten, herausgeben.

Das Landgericht Berlin hatte zuvor noch befunden, dass Künast als Politikerin alle 22 Beschimpfungen hinnehmen müsse, da sie Widerstand provoziert habe. Später korrigierte das Gericht diese Entscheidung. Dennoch blieb es vorerst dabei, dass Künast nicht die Daten aller Nutzer erhielt.

Das Berliner Kammergericht hatte nur 12 von 22 Kommentaren als strafbare Beleidigungen eingestuft und in den anderen Fällen den Auskunftsanspruch verweigert. Künast zog dann vor das Bundesverfassungsgericht – mit Erfolg. Im Februar 2022 hob das oberste Gericht die Entscheidungen der Berliner Zivilgerichte auf (Az. 1 BvR 1073/20). Diese verletzten die Klägerin in ihrem Persönlichkeitsrecht.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • rbb24.de: "Umwelthilfe wehrt sich mit Musterklage gegen Hass auf Facebook"
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