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Abou-Chaker: Streit mit Gericht – Er will nicht "Clan-Chef" genannt werden


Streit mit Verwaltungsgericht
Arafat Abou-Chaker will nicht "Clan-Chef" genannt werden

Von t-online, jse

Aktualisiert am 23.03.2023Lesedauer: 1 Min.
Arafat Abou-Chacker (links): Er sieht sich als Unternehmer.Vergrößern des Bildes
Arafat Abou-Chacker (links): Er sieht sich als Unternehmer. (Quelle: Olaf Wagner/imago-images-bilder)
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Ein Gericht nennt Arafat Abou-Chaker einen "Clan-Chef". Der will sich das nicht bieten lassen – und verlangt zu erfahren, wer ihn zuerst so bezeichnet hat.

Arafat Abou-Chaker wird in einem Dokument des Verwaltungsgerichts Berlin als "Clan-Chef" bezeichnet – und ist damit wohl nicht glücklich. Der Anwalt des Unternehmers, dessen Familie zumindest Verbindungen in die organisierte Kriminalität nachgesagt wird, verlangt nach Informationen des "Tagesspiegels" vom Gericht die Information, wer für diese Einstufung verantwortlich ist – und ob die überhaupt zulässig ist.

Die Bezeichnung könnte zunächst aus einem Polizeibericht stammen, schreibt der "Tagesspiegel". Das Gerichtsdokument bezeichnet Abou-Chaker als "einen polizeibekannten mutmaßlichen Clan-Chef". Demnach habe die Justiz diese Einordnung von der Polizei übernommen.

Arafat Abou-Chaker soll Bushido erpresst haben

Abou-Chaker ist Teil der Kontroverse um den Polizisten und TikToker "Officer Denny". Der hatte im Februar 2022 an einem Livestream mit Abou-Chaker teilgenommen und diesen dabei geduzt. Sein Arbeitgeber sah darin eine Verletzung seiner polizeilichen Dienstpflichten. Das Verwaltungsgericht bestätigte diese Interpretation.

Abou-Chaker steht aktuell vor Gericht, weil er mit seinen drei Brüdern den Rapper Bushido erpresst haben soll.

Verwendete Quellen
  • tagesspiegel.de: "Arafat Abou-Chaker geht gegen Berliner Gericht vor" vom 23. März 2023
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