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Gerhard Schröder: Sein Büro muss nicht über Lobbyaktivitäten informieren


Oberverwaltungsgericht urteilt
Schröders Büro muss keine Auskunft zu Lobbyaktivitäten geben

Von dpa, yer

Aktualisiert am 10.03.2023Lesedauer: 2 Min.
Altkanzler Gerhard Schröder steht massiv in der Kritik.Vergrößern des Bildes
Altkanzler Gerhard Schröder (Archivbild): Der Bundestag hat ihm die Finanzmittel für sein Büro gestrichen. (Quelle: Kay Nietfeld/dpa)
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Das Büro von Gerhard Schröder muss keine Informationen zu Lobbyaktivitäten preisgeben. Weil es nicht besetzt sei, könne der Antrag nicht bearbeitet werden.

Mögliche Lobbyaktivitäten des Altkanzlers Gerhard Schröder (SPD) für Russland bleiben zunächst im Verborgenen. Die Internetplattform "FragDenStaat" wird keine Auskunft zu Terminen aus dem Büro Schröders erhalten. Das geht aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (OVG) hervor, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. "FragDenStaat" veröffentlichte den Beschluss auch auf seiner Website.

Die Richter schlossen sich der Auffassung des Verwaltungsgerichts Berlin an, wonach Schröders Büro derzeit nicht besetzt sei und den Antrag deswegen nicht bearbeiten könne. Daher gehe der Auskunftsanspruch zurzeit ins Leere, heißt es in dem rechtskräftigen Urteil.

Der Altkanzler steht wegen seines Engagements für russische Energiekonzerne und seiner Nähe zu Präsident Wladimir Putin in der Kritik. Deshalb hat ihm der Bundestag die Finanzmittel für sein Altkanzlerbüro und die dazugehörigen Mitarbeiterstellen gestrichen. Schröder geht gerichtlich gegen diese Entscheidungen vor.

Welche Termine mit Russlandbezug hatte Gerhard Schröder?

Die Plattform "FragDenStaat" wollte unter anderem wissen, welche Termine das Büro Schröders von 2019 bis 2022 vereinbart hat, ob die Themen bekannt waren und wenn ja, welche davon in Zusammenhang mit Energiepolitik, Gazprom, Nord Stream 2 oder Rosneft gestanden haben. Solange das Büro noch besetzt war, weigerte es sich hartnäckig, diese Fragen zu beantworten.

In dem Rechtsstreit hatte das Verwaltungsgericht Berlin der Plattform ein Auskunftsrecht zunächst noch generell abgesprochen, da es sich bei "FragDenStaat" nicht um ein gedrucktes Presseerzeugnis handelt. Der Chefredakteur der Plattform, Arne Semsrott, sei trotz Journalistenausweis kein Pressevertreter, entschied die Pressekammer des Verwaltungsgerichts Berlin im Juni 2022.

"Gerichtsfarce"

Der Trägerverein von "FragDenStaat", die Open Knowledge Foundation Deutschland, ließ daraufhin Inhalte aus der Plattform in Form einer Zeitung drucken. Wegen der "neuen Sachlage" stehe "FragDenStaat" damit ein Auskunftsrecht zu, entschied später das OVG. Semsrott bezeichnete den Vorgang in einem Artikel als "einjährige Gerichtsfarce".

In dem Verfahren kam es dann zu einer weiteren Schleife, weil das OVG der Meinung war, die Plattform hätte die Auskunft über die Lobbytermine von Schröder nicht beim Bundeskanzleramt einklagen sollen, sondern beim Büro des Ex-Kanzlers selbst. Das steht allerdings unter der Aufsicht des Bundeskanzleramtes. Doch dafür ist es nun zu spät. Schröders Büro sei "derzeit auf der Grundlage des Beschlusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom 19. Mai 2022 ruhend gestellt. Ausweislich der plausiblen Auskunft der Antragsgegnerseite stehe dort Personal nicht mehr zur Verfügung und sei der Betrieb des Büros inzwischen eingestellt worden", heißt es in dem OVG-Urteil.

Verwendete Quellen
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