Aachen Gericht: Eilanträge von Bewohnern am Tagebau abgelehnt
Das Verwaltungsgericht Aachen hat die Eilanträge dreier Bewohner des Braunkohletagebau-Ortes Lützerath gegen die sofortige Einweisung ihrer Grundstücke in den Besitz von RWE abgelehnt. Das Gericht teilte am Donnerstag mit, die Besitzeinweisungsbeschlüsse der Bezirksregierung Arnsberg würden als voraussichtlich rechtmäßig bewertet. RWE wolle zum 1. November in dem Ort am Rand des Braunkohletagebaus Garzweiler mit vorbereitenden Arbeiten für die Abbaggerung der Grundstücke beginnen.
Die Gerichtsbeschlüsse sind nicht rechtskräftig. Es kann Beschwerde eingelegt werden, über die das Oberverwaltungsgericht Münster entscheidet. Die Eilanträge hatten ein Hofbesitzer in Lützerath, einem Ortsteil von Erkelenz, und zwei Mieter von Räumlichkeiten gestellt.
Die Bezirksregierung hatte die RWE Power AG als Betreiberin des Tagebaus Garzweiler II vorzeitig in den Besitz der Grundstücke in der Nähe der derzeitigen Abbruchkante in Lützerath eingewiesen. Damit kann RWE die Grundstücke nutzen und etwa Bäume entfernen.
Der kleine Ort Lützerath am Rande des Tagebaus hat nur noch wenige Häuser und Bewohner. Die Umsiedlung gilt für RWE seit Jahren als abgeschlossen. In den vergangenen Monaten wurde Lützerath Treffpunkt von Protesten gegen die Braunkohleverstromung. Ende September kamen die Umweltaktivistinnen Greta Thunberg und Luisa Neubauer. Die Initiative "Alle Dörfer Bleiben" kündigte wöchentliche Dorfspaziergänge an.
Im August verbanden mehrere Tausend Demonstranten mit einer Menschenkette Lützerath und das Nachbardorf Keyenberg. Sie forderten einen schnelleren Ausstieg aus der Braunkohleverstromung. Bis Ende 2026 soll entschieden werden, ob die ebenfalls zur Stadt Erkelenz gehörenden Dörfer Keyenberg, Kuckum, Ober- und Unterwestrich und Berverath noch weichen müssen.