Schon gewusst? In Hessen gibt es noch die Todesstrafe
Die Todesstrafe ist in Deutschland seit Jahrzehnten abgeschafft. In ganz Deutschland? Nein. Denn in Hessen existiert diese Art der Strafmaßnahme noch immer - zumindest auf dem Papier. Schwarz auf weiß steht es in Artikel 21 der hessischen Landesverfassung: Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, kann er "bei besonders schweren Verbrechen (...) zum Tode verurteilt werden".
Allerdings muss kein Angeklagter in Hessen tatsächlich um sein Leben fürchten - denn kein hessischer Richter kann sich auf diesen Paragraphen berufen. Der Grund dafür: Das Grundgesetz hat die Todesstrafe längst abgeschafft und auch das Strafgesetzbuch sieht sie nicht mehr vor. Da Bundesrecht vor Länderrecht geht, ist die Regelung der hessischen Verfassung somit außer Kraft gesetzt.
Bayern hatte die Todesstrafe bis 1998
Doch warum findet sich die Todesstrafe noch dort? Nun, die hessische Verfassung trat schon 1946 in Kraft - noch unter dem Eindruck des gerade erst beendeten Zweiten Weltkriegs und drei Jahre, bevor das Grundgesetz die Todesstrafe für obsolet erklärte.
Um die Stelle aus dem hessischen Gesetzestext zu streichen, wäre ein Volksentscheid in dem Bundesland notwendig. In Bayern etwa gab es 1998 einen solchen. Bis dahin fand sich auch dort noch eine ähnliche Stelle im Gesetzestext. In Hessen hingegen ist - trotz immer mal wieder aufflammender Proteste aus der Bevölkerung - bislang kein Volksentscheid geplant. Die Hessen werden also noch eine ganze Weile mit der Todesstrafe in ihrer Verfassung leben müssen.
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