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Ulm: Urspring-Mörder steht erneut vor Gericht


Nach drei Jahren Freiheit
Urspring-Mörder steht erneut vor Gericht

Von dpa
Aktualisiert am 06.10.2019Lesedauer: 2 Min.
Landgericht Ulm: Der Urspring-Mörder steht wieder vor Gericht. (Symbolbild)Vergrößern des Bildes
Landgericht Ulm: Der Urspring-Mörder steht wieder vor Gericht. (Symbolbild) (Quelle: dpa)

Vor 13 Jahren erstach er einen schlafenden Mitschüler: Der als Urspring-Mörder bekannt gewordene Mann muss sich nach seiner Haftstrafe wieder vor Gericht verantworten.

Seine zehnjährige Haftstrafe hat der Mörder verbüßt. Als 17-Jähriger hatte er in der Urspringschule bei Ulm einen Mitschüler erstochen. Nun, nach drei Jahren in Freiheit, wird dem Mörder aber erneut der Prozess gemacht. Nach Angaben des Landgerichts Ulm soll der heute 30-Jährige Anfang dieses Jahres einen Zeugen von damals mit dem Tod bedroht haben.

Urteil wird im Dezember erwartet

Zuvor soll er laut Anklage zudem vier Personen ohne ersichtlichen Grund geschlagen und getreten und eine weitere Person später in einem Linienbus angegriffen haben. Nach diesen Vorfällen wurde er in der geschlossenen psychiatrischen Abteilung des Universitätsklinikums Ulm untergebracht. Auch dort soll er der Anklage zufolge Personal und zu Hilfe gerufene Polizisten attackiert haben.

Nun muss er sich von kommendem Dienstag an vor dem Landgericht Ulm verantworten. Kommt die Kammer zu dem Schluss, dass der Tatverdächtige eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt, kann sie ihn vorerst zeitlich unbegrenzt in eine Psychiatrie einweisen. Der Mann soll unter Schizophrenie leiden und könnte deshalb bei einigen Taten schuldunfähig gewesen sein. Für den Prozess angesetzt sind acht Verhandlungstage. Das Urteil wird am 2. Dezember erwartet.


Vor 13 Jahren hatte der Mann einen schlafenden Mitschüler im Internat Urspringschule mit vier Messerstichen in den Rücken getötet. Der 16-Jährige hatte ihm 50 Euro geschuldet und ihn seiner Ansicht nach vor Bekannten gedemütigt. In der Haft versuchte der Täter, einen Mitinsassen zum Mord an drei Belastungszeugen anzustiften. Das Landgericht Ulm verhängte 2006 die höchste Jugendstrafe von zehn Jahren Haft.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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