Er hatte Freigang Maisfeldmörder verurteilt
Er hatte Freigang – und tötete dabei eine 64-jährige Frau. Nun ist ein 59-Jähriger verurteilt worden.
Fast zweieinhalb Jahre nach einem tödlichen Messerangriff auf eine Spaziergängerin bei Northeim in Niedersachsen hat das Landgericht in Göttingen den Täter wegen Totschlags zu zehn Jahren Haft verurteilt. Außerdem behielten die Richterinnen und Richter am Montag nach Angaben einer Gerichtssprecherin die Anordnung der Sicherungsverwahrung gegen den 59-Jährigen vor.
Laut Anklageschrift hatte der Beschuldigte am 25. September 2021 eine ihm unbekannte 64-jährige Frau in einem Maisfeld mit fünf Messerstichen in Hals und Brust getötet. Der Mann sollte demnach wegen einer psychiatrischen Erkrankung vermindert schuldfähig gewesen sein. Er ist zudem bereits seit Jahrzehnten im Maßregelvollzug untergebracht, hatte zur Tatzeit allerdings Freigang.
Seit mehr als 40 Jahren im Gefängnis
Früheren Medienberichten zufolge befindet sich der Beschuldigte seit mehr als 40 Jahren aufgrund mehrerer Messerangriffe im Maßregelvollzug, also in einer speziellen Form der Unterbringung für psychisch erkrankte und deshalb nicht voll schuldfähige Straftäter. Zur Tatzeit war er demnach allerdings in einer Außenwohngruppe mit bestimmten Lockerungen untergebracht. Nach dem neuen Verbrechen wurde er wieder in den geschlossenen Vollzug zurückverlegt.
Drei Monate der Haftstrafe gelten der Sprecherin zufolge wegen überlanger rechtsstaatswidriger Verfahrensdauer als bereits verbüßt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sollte es dies werden, wird der Beschuldigte aus dem Maßregelvollzug zur Verbüßung seiner zehnjährigen Haftstrafe in eine Justizvollzugsanstalt überstellt. Anschließend wird geprüft, ob der Mann wegen anhaltender Gefährlichkeit in Sicherungsverwahrung genommen wird.
- Nachrichtenagentur dpa