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Deutschland-Schweiz: Paar wollte Luxusuhren über die Grenze schmuggeln


Deutsch-schweizerische Grenze
Schmuggelversuch eines Verlobungsgeschenks endet im Strafverfahren

Von t-online, lec

11.01.2024Lesedauer: 2 Min.
Schaufenster eines Juweliers, mit LuxusuhrenVergrößern des Bildes
Luxusuhren (Archivbild): Die beiden Uhren sollen zusammen einen Wert von etwa 75.000 Euro haben. (Quelle: IMAGO/Bernd Feil/M.i.S.)

Bei einem Schmuggelversuch von Luxusuhren über die schweizerische Grenze wurde dieses Paar gleich zweimal erwischt. Nun droht ein teures Strafverfahren.

Ein Paar aus den Niederlanden muss sich derzeit in einem Strafverfahren verantworten, weil es versucht hat, Luxusuhren im Wert von über 70.000 Schweizer Franken (etwa 75.000 Euro) über die schweizerische Grenze nach Deutschland zu schmuggeln. Darüber berichtet die schweizerische Zeitung "Der Blick".

Laut der Tageszeitung sei den Schweizer Zollbeamten das Auto des Paares aufgefallen, als es die Grenze zwischen Deutschland und der Schweiz passierte. Bei der Verkehrskontrolle hätten die Beamten nicht nur eine originalverpackte Uhr im Wert von 30.600 Schweizer Franken (etwa 32.000 Euro) gefunden, sondern auch eine weitere Uhr am Handgelenk der Beifahrerin des Autos im Wert von 40.500 Schweizer Franken (etwa 43.000 Euro).

Als Begründung für den Schmuggel der Uhren gab der männliche Fahrer an, seine Schwiegermutter habe dem Paar die Uhren zur Verlobung geschenkt. Doch laut Schweizerischen Recht müssen auch Geschenke verzollt werden, wenn sie einen Wert von 100 Schweizer Franken (etwa 107 Euro) überschreiten. Dementsprechend hätten die Zöllner das niederländische Paar aufgefordert, umzukehren und die beiden Uhren beim Zollamt anzumelden.

Steuerstrafverfahren gegen Niederländer in Karlsruhe

Der Mann habe sich daraufhin zu einem nah gelegenen Zollgebäude begeben, sei aber schon nach kurzer Zeit wieder zurückgekehrt. Bei einer erneuten Kontrolle durch die Zollbeamten, habe sich herausgestellt, dass der Niederländer die Uhren noch immer nicht beim Zollamt angemeldet habe.

Laut "Der Blick" wurde nun gegen das Paar ein Steuerstrafverfahren wegen Nichtanmeldens der Uhren eingeleitet und Einfuhrabgaben in Höhe von etwa 13.000 Euro erhoben. Zudem soll das Verfahren inzwischen vom Hauptzollamt Karlsruhe übernommen worden sein, das momentan ebenfalls eine strafrechtliche Ahndung prüfe.

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