Familiendrama in Detmold Dreijähriger wurde mit 28 Messerstichen im Schlaf getötet
Detmold (dpa) - Sie soll ihren schlafenden Halbbruder mit 28 Messerstichen umgebracht haben: Eine 15-Jährige aus Detmold sitzt nach dem gewaltsamen Tod des dreijährigen Jungen wegen Mordes in Untersuchungshaft.
Sie habe ausgesagt, dass sie sich selbst für die Täterin halte - zugleich berufe sie sich aber auf Erinnerungslücken, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft am Freitag mit. Das Motiv vermuten die Ermittler in einem schwierigen familiären Umfeld der 15-Jährigen. Sie habe "eine tiefe Abneigung gegen den Halbbruder entwickelt", schrieben die Behörden. Einen konkreten Anlass für die Tat habe sie in den Vernehmungen nicht genannt.
Der Haftrichter sei bei seiner Entscheidung am Freitag davon ausgegangen, dass die 15-Jährige die Tat aus niedrigen Beweggründen und Heimtücke verübt habe. 28 Messerstiche zählten Gerichtsmediziner bei der Obduktion des Dreijährigen. "Es wird davon ausgegangen, dass das Opfer zum Zeitpunkt der Tatbegehung schlief", teilten die Ermittler mit. Bei der Kripo arbeitet eine 15-köpfige Mordkommission an dem Fall.
Angehörige hatten die Leiche des dreijährigen Jungen am Mittwoch gegen 21 Uhr in der Wohnung der Familie gefunden und die Polizei alarmiert. Die Behörden hatten daraufhin eine Fahndung eingeleitet, Streifenbeamte, Diensthunde und ein Hubschrauber waren im Einsatz.
Die Halbschwester des Opfers war die ganze Nacht auf der Flucht. Erst am Donnerstagmorgen, nachdem die Behörden ein Foto von ihr veröffentlicht und um Hinweise aus der Bevölkerung gebeten hatten, gab ein Zeuge im benachbarten Lemgo den entscheidenden Tipp. Als ein Beamter die 15-Jährige festnahm, habe sie keinen Widerstand geleistet und sei in "ruhiger Verfassung" gewesen, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft.
Mit 15 Jahren ist die junge Frau vom Gesetz her strafmündig. Ein Gutachter müsse nun prüfen, ob sie schuldfähig ist und wie er ihre geistige Entwicklung einschätzt. Sie sollte für die Untersuchungshaft im Jugendgefängnis in Iserlohn untergebracht werden.
Bei einer Anklage würde ein Prozess wegen des Alters unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt. Das Jugendgerichtsgesetz (JGG) sieht bei Mord eine Höchststrafe von zehn Jahren vor. Zur Nationalität der dringend tatverdächtigen 15-Jährigen machten Polizei und Staatsanwaltschaft keine Angaben - ihre Familie sei polnischstämmig.
Die Stadt Detmold im Kreis Lippe teilte auf Anfrage mit, dass es für das Jugendamt keine Anhaltspunkte gegeben habe, dass das Kindeswohl des Dreijährigen gefährdet sein könnte.