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Prozesse - Tatmotiv Habgier: Doppelmörder von Thale verurteilt


Prozesse
Tatmotiv Habgier: Doppelmörder von Thale verurteilt

Von dpa
21.11.2017Lesedauer: 2 Min.
Mitarbeiter der Justiz führen den mit Handschellen gefesselten Angeklagten im Landgericht in Magdeburg in den Gerichtssaal.Vergrößern des Bildes
Mitarbeiter der Justiz führen den mit Handschellen gefesselten Angeklagten im Landgericht in Magdeburg in den Gerichtssaal. (Quelle: Klaus-Dietmar Gabbert./dpa)
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Magdeburg (dpa) - Er erschlug bei einem nächtlichen Einbruch zwei Männer mit einer Eisenstange und legte dann einen Brand zur Vertuschung seiner Tat: Dafür hat das Landgericht Magdeburg einen 28-Jährigen als zweifachen Mörder zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

In der Nacht zum 14. August 2015 habe er im Haus eines 87 Jahre alten, fast blinden Mannes und dessen 57-jährigen körperbehinderten Sohnes in Thale im Harz nach Bargeld und einer EC-Karten-Pin gesucht, sagte die Vorsitzende Richterin Sigrun Lehmann am Dienstag in Magdeburg.

Der Senior sei wach geworden und habe den Eindringling bemerkt. Dieser nahm eine Eisenstange und schlug jeweils mindestens zweimal auf jeden der Männer ein. Beide hätten schwere Schädelverletzungen erlitten. "Sie starben nach kurzer Zeit", sagte Lehmann. Der damals 26-Jährige habe danach weiter die Wohnung durchsucht. In eine Reisetasche packte er Unterlagen. Um Spuren zu vernichten, griff er zu einem Benzinkanister und legte im Wohnzimmer, wo die beiden Männer gestorben waren, Feuer.

Habgier sei sein Motiv gewesen, sagte die Vorsitzende Richterin. Das Geld habe er als Drogenabhängiger gebraucht. Zumindest an Wochenenden, die für ihn von Donnerstag bis Dienstag gegangen seien, habe er etwa Crystal Meth genommen. Rund 250 Euro habe er dafür pro Woche gebraucht.

Das Gericht verurteilte den Mann wegen zweifachen Mordes, außerdem wegen zweifachen Raubes mit Todesfolge und Brandstiftung. Das Ergebnis ist eine lebenslange Freiheitsstrafe. Nach 15 Jahren kommt der Mann allerdings nicht ohne weiteres frei, weil das Gericht auch die besondere Schwere der Schuld festgestellt hat. Der Angeklagte - mit kurzen braunen Haaren, Vollbart und Brille - folgte der Urteilsverkündung aufmerksam, aber ohne sichtbare Regungen.

Bei dem Prozess handelte es sich um eine Neuauflage. Der Bundesgerichtshof hatte im April dieses Jahres das erste Urteil kassiert und eine Neuverhandlung angeordnet. Der Mann war im Mai 2016 zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Der 28-Jährige hatte nie zugegeben, die beiden Männer erschlagen zu haben. Er gestand den Einbruch und auch, dass er Strümpfe übergezogen hatte, an denen später seine DNA-Spuren und die der Opfer gefunden worden waren. Auch die Brandstiftung gab er zu. Er bezichtigte allerdings einen Bekannten, ebenfalls dabei gewesen zu sein. Das schloss die Kammer nun aus. "Sie sind nach unserer Überzeugung Alleintäter", sagte die Vorsitzende Richterin Lehmann. Alle Beweise und Zeugenaussagen deuteten darauf hin.

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