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Speicherung von Kohlendioxid: Kabinett verabschiedet CCS-Gesetz


Speicherung von Kohlendioxid
Kabinett verabschiedet CCS-Gesetz

Aktualisiert am 27.07.2021Lesedauer: 2 Min.
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Im Kampf gegen den Klimawandel setzt die Regierung auf Einlagerung von Kohlendioxid in unterirdischen Speichern. Das Kabinett beschloss das sogenannte CCS-Gesetz, damit die neue Technik erprobt und in den nächsten zehn Jahren marktfähig werden kann.

Energieversorger sehen die CCS-Technik als große Chance und wollen bis 2015 drei Pilotanlagen errichten. Umweltschützer jedoch haben erhebliche Vorbehalte.

Eine Lösung für Kohlekraftwerke?

CCS steht für Carbon Capture and Storage (Kohlenstoff abscheiden und lagern). Kohlendioxid soll in Kohlekraftwerken abgetrennt, über Pipelines abtransportiert und in unterirdische Hohlräume - zum Beispiel alte Gasfelder oder Kavernen - gepresst werden. Die Methode könnte Experten zufolge bis zu 70 Prozent des heutigen Kohlendioxid-Ausstoßes von Kohlekraftwerken vermeiden. "Kohlekraftwerke haben nur eine Zukunft, wenn sie weniger schädlich für das Klima werden", erklärte Umweltminister Sigmar Gabriel.

Technologie-Standort Deutschland

Wirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg gab sich zuversichtlich. Die CCS-Technologie könne eine auf einheimischen Energieträgern beruhende Energieversorgung und den Schutz des Klimas voranbringen. "Dies hat auch für den Klimaschutztechnologie-Standort Deutschland hohe Bedeutung", erklärte der Wirtschaftsminister. Gabriel und Guttenberg hatten wochenlang über Details des Vorhabens gestritten, eines der letzten wichtigen Gesetze der Großen Koalition vor der Wahl. Nun sprachen beide von einem guten Kompromiss.

Marktreife erst 2020

Das Gesetz gebe den Energieversorgern Planungs- und Investitionssicherheit für Pilot- und Demonstrationsanlagen, erklärte Gabriel. Noch gehe es nur um die Erprobung. Die Technik steckt noch in den Kinderschuhen. Sie soll erst etwa 2020 marktreif sein. Pilotanlagen sollen in Hürth und Jänschwalde und möglicherweise in Wilhelmshaven entstehen.

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80 Jahre Haftung

Ein zentraler Punkt im Gesetz ist, wer auf Dauer die Haftung für die unterirdischen Speicher übernimmt. Kritiker - vor allem Umweltverbände - befürchten, dass das Gas nicht langfristig dicht abgeschlossen werden kann und womöglich Unglücke damit geschehen. Nun ist vorgesehen, dass die Betreiber der Speicher bis zu 80 Jahre für die Sicherheit haften und dann das Risiko auf die Länder übergeht. Als Absicherung sollen die Betreiber eine Gebühr zahlen, die bei der öffentlichen Hand zurückgelegt wird. Die Höhe der Abgabe ist offen. Außerdem regelt das Gesetz die Erkundung der CO-Speicher und den Bau von Pipelines zum Transport des Kohlendioxids. 2015 soll überprüft werden, ob und wie die Regeln funktionieren.

Streit um Chancen und Risiken

Der Bundesverband der Deutschen Industrie forderte eine zügige Verabschiedung des Vorhabens noch vor der Bundestagswahl. Dies sichere die notwendigen Investitionen. Die Befürworter hoffen auf neue Jobs beim Export der hier entwickelten "sauberen" Kohletechnik. Die Grünen zeigten sich hingegen sehr skeptisch, "ob CCS jemals kommen wird". Umweltverbände kritisierten, dass mit der weiteren Kohlenutzung die Wende hin zu erneuerbaren Energien gebremst werde.

Quelle: AP

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