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Schweiz: Ärger um Bestellung im Restaurant "La Bruschetta" in Lausanne


Restaurant im Kreuzfeuer der Kritik
"Ich verstehe, dass die Leute arm werden"

Von t-online, fsa

Aktualisiert am 28.01.2024Lesedauer: 2 Min.
Das Restaurant "La Bruschetta" in Lausanne, Schweiz (Archivbild): Zuletzt gab es massive Kritik an einem Strafzuschlag, den der Betreiber von manchen Gästen fordert.Vergrößern des Bildes
Das Restaurant "La Bruschetta" in Lausanne, Schweiz (Archivbild): Zuletzt gab es massive Kritik an einem Strafzuschlag, den der Betreiber von manchen Gästen fordert. (Quelle: Google Street View)

Ein Restaurant in Lausanne erhebt eine zusätzliche Gebühr. Das hat massive Kritik zur Folge.

In Lausanne, im Südwesten der Schweiz, zieht ein Restaurant Aufmerksamkeit auf sich. Das Restaurant berechnet drei Franken (umgerechnet rund 3.20 Euro) Zuschlag, wenn Kunden keine Getränke bestellen. Wie die Schweizer Tageszeitung "Blick" und weitere Medien berichten, hat diese Gebühr Diskussionen ausgelöst, nachdem ein Kunde seine Rechnung online geteilt hatte.

Der Besitzer des italienischen Restaurants "La Bruschetta", Mario Palasciano, rechtfertigt diese Entscheidung laut "Blick" mit der Notwendigkeit, Verluste zu vermeiden. Das Foto einer Rechnung, das die Berechnung der Gebühr von drei Franken bei einem Gast zeigte, wurde in sozialen Medien mehrfach geteilt. Auch der Schweizer Lokalpolitiker Nicolas Morel griff das Thema auf und verbreitete das Bild. Der Ursprung des Fotos ist allerdings unklar.

Laut "Blick" verlangte das Restaurant den Zuschlag von einem Kunden, der ein Steinpilzrisotto für 27 Franken (umgerechnet rund 29 Euro) bestellt hatte, aber keine Getränke dazu nahm.

Gastronom verteidigt seine Entscheidung

Der Besitzer rechtfertigt den Zuschlag für Gäste ohne Getränkebestellung mit dem hochwertigen Angebot und Service seines Restaurants.

"Auf unseren Tischen gibt es Tischdecken und Stoffservietten, wir bieten Bruschetta und Brot an, unsere Portionen sind üppig. Wenn also an einem Tisch niemand ein Getränk nimmt, nicht einmal einen Kaffee, dann tippe ich drei Franken in das System ein. Bei zwei Personen sind das 1,50 Franken pro Kopf", sagte Palasciano zu "Blick".

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Der 60-jährige Gastronom betont, dass diese Praxis legal sei, weil sie auf der Speisekarte vermerkt ist. Den Zuschlag gäbe es bereits seit drei Jahren. "Ich verstehe, dass die Leute arm werden. Aber ich habe Kellner, die ihren Lebensunterhalt verdienen müssen", sagte Palasciano "Blick". In der Schweiz ist die Vorgehensweise jedoch unüblich, da Service und Gedeck normalerweise im Preis inbegriffen sind.

Der Verband für Hotellerie und Restauration, Gastrosuisse, rät trotzdem, in die Preisgestaltung die kontinuierlich steigenden Betriebskosten einzubeziehen, um die Wirtschaftlichkeit der Gastronomiebetriebe sicherzustellen. Dies teilte der Branchenverband auf eine Anfrage von "Blick" mit.

Verwendete Quellen
  • blick.ch: "Wer nichts trinkt, muss in diesem Restaurant drei Franken zahlen"
  • blick.ch: "Vous ne prenez pas de boisson dans ce resto? Ça fera 3 francs!" (französisch)
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