Mordverdacht in Italien Mann soll Schwager ermordet und verbrannt haben – Festnahme
Ein grauenhafter Tod erschüttert Italien: Ein Mann wurde verbrannt aufgefunden. Nun wurde ein Verwandter als Mordverdächtiger festgenommen.
In der norditalienischen Provinz Pistoia wurde ein 58-jähriger Mann unter dem Verdacht festgenommen, seinen Schwager ermordet zu haben. Die Tat soll sich nach Angaben der italienischen Nachrichtenagentur ANSA am 8. Januar 2024 ereignet haben. Der Tod des 57-Jährigen sei zunächst als Selbstmord eingestuft worden.
Jedoch enthüllte eine Autopsie, dass das Opfer brutal angegriffen worden sei, bevor er bei lebendigem Leibe verbrannt wurde. Die Staatsanwaltschaft Pistoia wirft derzeit dem Tatverdächtigen vor, aus finanziellen Gründen in Erwartung einer Erbschaft gehandelt zu haben.
Die Ermittlungen von Carabinieri, der italienischen Staatspolizei, gestützt auf Aufnahmen von Überwachungskameras, haben ergeben, dass der Schwager des 58-Jährigen mit einer Stange am Kopf geschlagen und mehrfach am Brustkorb getroffen wurde, bevor er in Brand gesteckt wurde.
Der Tatverdächtige weist Vorwürfe zurück
Die Überwachungsaufnahmen zeigten den 57-jährigen Schwager, der in Flammen aufgeht, wobei jedoch keine andere Person in der Nähe zu sehen sei, so die Ermittler. Zudem seien im Auto des Tatverdächtigen durch Abhörgeräte Selbstgespräche aufgenommen worden, in denen er über die Tat gesprochen haben soll.
Die Anwältin des Tatverdächtigen weist die Vorwürfe zurück und betont, dass die aufgezeichneten Monologe ihres Mandanten aus dem Kontext gerissen worden seien. Sie argumentiert, dass der Tatverdächtige in diesen Aufnahmen nicht gestanden habe, die Tat begangen zu haben, sondern das Gegenteil aussagte. Auf den Bildern der Überwachungskameras sei nur der 57-jährige Tote zu sehen, aber keine Person, die den Brand gelegt haben soll, so die Anwältin.
Der Fall löste in Italien eine Kontroverse aus: Einerseits werden das Motiv und die Beweislage infrage gestellt, andererseits wird auf die erschütternde Natur der mutmaßlichen Tat hingewiesen.