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Urteil im Prozess wegen Mordes an Abiturientin erwartet


Kriminalität
Urteil im Prozess wegen Mordes an Abiturientin erwartet

Von dpa
Aktualisiert am 07.08.2024Lesedauer: 2 Min.
Nach Gewalttat an Schule in St. Leon-RotVergrößern des Bildes
Der 18-Jährige erstach seine Ex-Freundin in der gemeinsamen Schule in St. Leon-Rot bei Heidelberg. (Archivfoto) (Quelle: René Priebe/dpa/dpa-bilder)
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Ein 18-Jähriger soll seine gleichaltrige Ex-Freundin in der gemeinsamen Schule in St. Leon-Rot bei Heidelberg erstochen haben. Im Prozess wird bereits für heute ein Urteil erwartet.

Im Prozess gegen einen wegen Mordes an seiner Ex-Freundin angeklagten Schüler soll heute (15.30 Uhr) ein Urteil fallen. Dies teilte eine Sprecherin des Landgerichts Heidelberg mit. Die Plädoyers wurden demnach am Vormittag gehalten. Zu den Forderungen von Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Nebenklage machte die Sprecherin keine Angaben. Die Öffentlichkeit ist von dem Verfahren ausgeschlossen.

Der 18-Jährige hat die Tötung seiner Ex-Freundin nach früheren Angaben der Sprecherin vor Gericht eingeräumt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Deutschen vor, am 25. Januar die gleichaltrige Schülerin in der gemeinsamen Schule in St. Leon-Rot bei Heidelberg erstochen zu haben. Er soll mit einem Fleischmesser mehrfach auf die Abiturientin eingestochen haben - unter anderem in den Nacken und die Herzgegend. Sie starb noch am Tatort, einem Aufenthaltsraum.

Schwerer Verkehrsunfall in Niedersachsen auf der Flucht vor der Polizei

Der junge Mann floh den Angaben zufolge mit einem Auto und verursachte einen schweren Unfall im niedersächsischen Seesen. Dabei wurden der Angeklagte und ein weiterer Mann verletzt. Seither sitzt der 18-Jährige in Untersuchungshaft. Wegen dieses Unfalls wird ihm auch gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.

Das Verfahren endet nun schneller als gedacht. Ursprünglich hatte das Gericht für die Verhandlung Termine bis zum 15. August angesetzt.

Dass der Prozess nach dem Jugendgerichtsgesetz unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet, liegt daran, dass auch eine Körperverletzung aus dem November 2023 Teil der Anklage ist. Damals soll der mutmaßliche Täter die später getötete Schülerin mit der Faust geschlagen haben. Zu diesem Zeitpunkt war er noch 17 Jahre alt und damit minderjährig.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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