Prozesse Höchststrafe für Mord an 17 Jahre alter Inline-Skaterin
Wegen Ermordung einer 17-Jährigen und zweier Mordversuche an Frauen verhängt das Landgericht Verden eine lebenslange Freiheitsstrafe. Das Motiv des 43-Jährigen: Unzufriedenheit mit seinem Leben.
Verden (dpa) – Die 17-jährige Mara-Sophie bricht am frühen Abend des 10. Septembers 2023 wie so oft mit ihren Inline-Skatern auf, um noch eine Runde zu drehen. Sie verabschiedet sich von ihrer Mutter - und kommt nie zurück. Kurz darauf wird ihre Leiche in einem Graben gefunden, wenige Tage später wird ein Mann festgenommen. Jetzt steht für das Landgericht Verden fest: Es war Mord.
Das Landgericht sah es im Prozess als erwiesen an, dass der 43-jährige Deutsche die Schülerin in Barenburg (Landkreis Diepholz) heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen mit einem Messer ermordet hat. Nur drei Tage nach der Tat versuchte der Mann nach Überzeugung des Gerichts, zwei weitere Frauen zu ermorden. Die beiden überlebten schwer verletzt. Für die drei Taten verhängte das Landgericht die Höchststrafe: lebenslange Freiheitsstrafe mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld.
Angeklagter folgte den Worten des Richters ohne Regung
Außerdem ordnete es die Unterbringungen in einer Sicherungsverwahrung an. Damit kann der Mann nicht vorzeitig nach 15 Jahren entlassen werden. Der Angeklagte sei mit "besonders hoher krimineller Energie vorgegangen", sagte der Vorsitzende Richter Volker Stronczyk.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Verteidigung kündigte an, Rechtsmittel einzulegen. Der Angeklagte folgte den Worten des Richters ohne jegliche Regung. Er hatte die Taten eingeräumt, aber auch gesagt, er könne sich nur lückenhaft erinnern.
"Wahllos Opfer ausgesucht"
"Der Angeklagte ist mit seinem Auto durch die Gegend gefahren und hat sich wahllos Opfer ausgesucht", sagte Stronczyk. Der 43-Jährige arbeitete als Landwirtschaftsmeister auf dem elterlichen Hof in Kirchdorf (Landkreis Diepholz). Er habe ein zurückgezogenes Leben geführt, ohne je eine Partnerschaft gehabt zu haben. Der Mann habe "erhebliche Persönlichkeitsdefizite", sei selbst seinen Eltern gegenüber empathielos. Die Taten habe er aus "Wut, Verzweiflung und Unzufriedenheit" begangen, sagte Stronczyk. Der Angeklagte sei unzufrieden mit seiner Lebenssituation und überfordert mit der Arbeit gewesen. Die Eltern waren zum Zeitpunkt der Taten im Urlaub.
Wenige Stunden vor der ersten Tat habe er sich Pornos angeschaut. Schließlich sei er mit dem Auto losgefahren. Die ihm unbekannte Mara-Sophie habe er zufällig auf einer Nebenstrecke getroffen. Er habe von ihr keine Gegenwehr erwartet. Mehrfach habe er mit einem Messer auf die Jugendliche eingestochen und sei danach unerkannt geflüchtet. Ein sexuelles Motiv konnte das Gericht nicht erkennen.
Auch zweites Opfer mit Messer angegriffen
"Ihm hat die Tat gefallen", sagte der Richter. Nur so sei zu erklären, dass er drei Tage später eine 30-Jährige auf einem Parkplatz eines Fast-Food-Restaurants in Sulingen (Landkreis Diepholz) ebenfalls mit einem Messer attackierte. Nur weil vier Männer in der Nähe eingriffen, habe ein Mord verhindert werden können, sagte der Richter.
Auf der Flucht fuhr der Angeklagte nach Überzeugung des Gerichts gezielt mit seinem Auto in der Region Hannover von hinten auf eine 18-jährige Joggerin. Im Glauben, sie sei tot, sei er davongefahren, sagte Stronczyk.
Angeklagter war vorbestraft
Mit dem Urteil folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte neben dem Mord auf versuchten Totschlag beziehungsweise fahrlässige Körperverletzung plädiert. Das sah das Gericht anders. Der Angeklagte habe alle seine Opfer töten wollen. Der Mann war bereits 2017 wegen versuchten sexuellen Missbrauchs eines Jugendlichen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.
Der Vorsitzende Richter richtete seine letzten Worte an die Familie von Mara-Sophie, die bei fast jedem Verhandlungstag anwesend war. Er hoffe, dass sie nun zu einer Normalität zurückfinden könne. "Ich glaube, da würde sich Mara-Sophie drüber freuen", sagte er.
- Nachrichtenagentur dpa