Kriminalität Anklage gegen 17-Jährigen nach Messerangriff an Schule
An einem Gymnasium in Wuppertal wurden im Februar mehrere Schüler durch Messerstiche verletzt. Einige davon schwer. Die Staatsanwaltschaft hat jetzt Anklage erhoben.
Gut zwei Monate nach einem Messerangriff mit mehreren Verletzten an einem Wuppertaler Gymnasium hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen 17-Jährigen erhoben. Ihm wird vierfacher versuchter Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen, wie die Staatsanwaltschaft Wuppertal mitteilte. Ob es zu einem Prozess kommt, entscheidet nun die Jugendkammer des Wuppertaler Landgerichts.
Nach früheren Angaben waren an dem Gymnasium am 22. Februar dieses Jahres vier Schüler durch Messerstiche verletzt worden, als der 17-Jähriger in einem Pausenraum plötzlich auf seine Mitschüler losgegangen sein soll. Drei weitere Schüler erlitten einen Schock. Der Verdächtige soll sich danach selbst mit dem Messer schwere Verletzungen zugefügt haben. Drei Schüler, darunter auch der 17-Jährige, lagen auf der Intensivstation.
Lehrer konnte ihn beruhigen
Der mutmaßliche Täter ging selbst in die Oberstufe der Schule. Ein Lehrer sei durch laute Rufe aufmerksam geworden und zum Tatort gekommen, hatte die Staatsanwaltschaft Ende Februar zu ihren ersten Erkenntnissen erklärt. Der Lehrer habe ihn beruhigen und entwaffnen können. Als er allerdings die Einsatzkräfte erblickt habe, soll er sie angegriffen haben. Der 17-Jährige sei ohne den Einsatz einer Schusswaffe überwältigt und festgenommen worden, hieß es damals.
Die Schule hatte Amokalarm ausgelöst. Die Polizei sei über einen Notruf aus dem Schulsekretariat informiert worden. Schwer bewaffnete Einsatzkräfte hatten die Schule daraufhin abgeriegelt und durchsucht.
Der 17-Jährige, der bislang polizeilich nicht in Erscheinung getreten war, kam nach der Tat in Untersuchungshaft, die auf Antrag der Staatsanwaltschaft fortdauern solle. Weitere Angaben zu der Tat und dem psychischen Gesundheitszustand des Angeschuldigten macht die Staatsanwaltschaft mit Verweis auf den Persönlichkeitsschutz des minderjährigen Angeschuldigten nicht.
Psychiatrische Gutachten als Grundlage für Anklage
Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch seine Verteidigung hätten psychiatrische Gutachten zum Zustand des deutsch-türkischen Oberstufenschülers in Auftrag gegeben, sagte Staatsanwalt Patrick Penders der dpa. Diese lagen demnach bereits vor und seien auch Grundlage der Entscheidung zur Anklage gewesen. Da der Angeklagte noch minderjährig sei, könne er zum Inhalt jedoch nichts sagen.
Der 17-Jährige wollte sich nach seiner Festnahme zunächst nicht von einem Psychiater untersuchen lassen, hatte der Staatsanwalt Ende Februar erklärt. Ein Sachverständiger sei in seinem Kurzgutachten damals dennoch zu dem Schluss gekommen, dass Anhaltspunkte für eine psychiatrisch relevante Erkrankung vorliegen. Für eine Unterbringung in einer Psychiatrie habe dies aber nicht ausgereicht, sodass er in Untersuchungshaft blieb.
Der Verteidiger des Angeklagten, Mustafa Kaplan, sagte der dpa, dass sein Mandant nach einem von ihm in Auftrag gegebenen psychiatrischen Gutachten gesund sei und keine Gefahr von ihm ausgehe. Daher reiche eine ambulante psychiatrische Therapie. Die weitere Unterbringung in Untersuchungshaft halte er daher nicht für erforderlich. Er habe am Dienstag Haftbeschwerde eingereicht.
Die Polizei hatte den Messerangriff als Amoktat gewertet. Für die Staatsanwaltschaft spiele dies jedoch keine Rolle, da Amok kein juristischer Tatbestand sei und nicht im Gesetzbuch stehe, erklärte Staatsanwalt Penders.
- Nachrichtenagentur dpa