Cannabis-Legalisierung Kiffen in Biergärten und Kneipen erlaubt?
Sitzen bald in Biergärten Familien neben Gruppen mit Joints? Kiffen ist bald in der Öffentlichkeit erlaubt, nur nicht in der Nähe von Spielplätzen und Schulen. Aber was ist mit den Tischen vor Kneipen?
Nach der weitgehenden gesetzlichen Freigabe des Cannabiskonsums ab dem 1. April können Kneipen selbst regeln, ob sie Kiffen tolerieren. Marihuana-Rauchen sei dann mit dem Rauchen von Zigaretten vergleichbar, sagte etwa ein Sprecher der Dehoga in Berlin. An sich sei das gesetzlich in den meisten Kneipen in Berlin verboten und nur in wenigen Raucherkneipen erlaubt. Allerdings werde in bestimmten Kneipen das Rauchen derzeit schon hingenommen und sei auch im Sommer draußen vor Kneipen, Spätis, Restaurants und in Biergärten üblich.
Ob sich Cannabis also auf den Bänken und Stühlen vor Spätis, Restaurants, Imbissen oder in den Biergärten verbreiten wird, liegt an den jeweiligen Gästen und Wirten. Der Dehoga-Sprecher zitierte eine Wirtin aus dem Berliner Westen, die sagte: "Nein, das erlaube ich natürlich nicht, ich will doch mein Bier verkaufen." In den bekannten Partykiezen könnte das aber ganz anders aussehen.
Kiffen könnte in Clubs verboten werden
Das gesetzliche Rauchverbot gilt auch in Clubs, trotzdem halten sich viele Betreiber nicht daran und tolerieren Raucher mit Zigaretten. Ob das auch für Joints gilt, wird sich zeigen. Clubs könnten Zigaretten hinnehmen, Cannabis aber verbieten oder die Konsumenten in den Freiluftbereich schicken.
Ob Berliner Kneipen, Restaurants und Clubs für ihre Bereiche drinnen und draußen spezielle Hinweise entwickeln, Schilder aufhängen oder Aufkleber bestellen, und wie sich die Rauschwirkung in einer überfüllten Bar mit vier Kiffern auf die Umgebung auswirkt, ist noch völlig offen.
Auch in Bayern wird das Thema aktuell debattiert – vor allem mit Hinblick auf das Oktoberfest, auf dem bisher nur illegal gekifft werden konnte. Das Wirtschaftsreferat als Veranstalter machte zunächst keine konkreten Aussagen. "Die Auswirkungen des Gesetzes auf Veranstaltungen oder Gastronomie werden erst in einigen Wochen oder Monaten erkennbar sein", teilte ein Sprecher der Deutschen Nachrichten-Agentur mit. Sollte eine spezielle Regelung für das Volksfest nötig sein, werde diese in der Oktoberfestverordnung festgehalten werden.
- Nachrichtenagentur dpa