Mit Mini-Quad unterwegs Sechsjährige Raserin erhält Anzeige
Für Mini-Quads gelten im Straßenverkehr die gleichen Regeln wie für andere Kraftfahrzeuge auch. Diese Tatsache handelte einer Sechsjährigen aus Weimar sowie ihrem Vater eine Anzeige ein.
Weil eine Sechsjährige mit einem sogenannten Pocket-Quad deutlich schneller als erlaubt in Weimar unterwegs war, hat sie eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis erhalten. Die Kleine fuhr mit deutlich mehr als sechs Kilometer pro Stunde mit dem motorisierten kleinen Gefährt im Stadtteil Süßenborn umher, wie die Polizei am Montag mitteilte.
Ihr 40 Jahre alter Vater hatte ihr die Fahrt demnach am Sonntagnachmittag gestattet. Auch er habe als Fahrzeughalter eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz erhalten – das Mini-Quad war nicht zugelassen. Die Anzeige gegen die Tochter dürfte allerdings ohne Konsequenzen bleiben, sagte eine Polizeisprecherin auf Anfrage.
Ein Pocket-Quad erinnert optisch an ein Quad – ein vierrädriges Geländefahrzeug. Allerdings ist es deutlich kleiner. Für das Mini-Quad, das mit mehr als sechs Kilometer pro Stunde im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs war, gelten Regeln wie für andere Kraftfahrzeuge auch, wie die Polizeisprecherin erklärte. Für spezielle Kinder-Quads, die nicht schneller als sechs Stundenkilometer fahren können, sei kein Führerschein und keine Zulassung nötig.
- Nachrichtenagentur dpa