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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Wenn sich Klima- und Naturschutz widersprechen "Der Rotmilan braucht den Stromanschluss nicht"
Deutschland will die Energiewende schaffen und das Klima schützen, gleichzeitig die Vielfalt der Natur retten. Geht das – und was hat im Zweifel Vorrang?
"Der Schreiadler stellt sich nicht an die B109 und hält Pappschilder hoch", sagt Jens Funk. "Der Kranich macht so etwas auch nicht."
Funk kommt aus Ferdinandshof, einer kleinen Gemeinde in Mecklenburg-Vorpommern. Er hält dort Mahnwachen an der Bundesstraße, die über Anklam Richtung Greifswald führt. Demnächst werden er und seine Mitstreiter 190 Mal dort gestanden haben. Sie kommen von der Bürgerinitiative "Freie Friedländer Wiese", benannt nach einem großen Niedermoorgebiet.
Dort sollen Windkraftanlagen gebaut werden, was bei den Anwohnern auf Gegenwehr stößt: "Wir versuchen hier, unserem Stückchen Natur eine Stimme zu geben", sagt Funk. "Die Friedländer Wiese ist eine der wenigen Ecken, in denen der Schreiadler vorkommt – noch." Die Fläche sei außerdem ein IBA-Gebiet, eine "Important Bird Area". So werden Räume bezeichnet, die vom Verband "BirdLife international" als wichtig für den Vogelschutz eingeschätzt werden.
Auch ein staatlich in Auftrag gegebenes Gutachten spricht von der Friedländer Wiese als einem Raum mit "hoher internationaler Bedeutung" für den Vogelzug im Herbst. Der Nabu Mecklenburg-Vorpommern sagt: Über die Friedländer Wiese zögen ab September an die 100.000 Gänse und Zigtausende Kraniche. Das Gebiet sei eine wichtige Raststätte auf dem Weg in die Überwinterungsgebiete und essenziell für die Nahrungssuche.
Außerdem überwinterten eine Reihe von Greifvogelarten hier. Funk und seine Mitstreiter gehen deshalb auf die Straße: "Wenn diese Arten einmal verdrängt oder ausgestorben sind, kriegen wir sie nicht wieder. Die sind dann weg. Ein für alle Mal weg."
Naturschutz beißt ambitionierten Windkraftausbau – ein einfaches Bild
Ferdinandshof ist kein Einzelfall in Deutschland. Der Natur- und Artenschutz beißt sich vielerorts mit dem Vorhaben, die Energiewende voranzutreiben. Am deutlichsten wird das bei Windkrafträdern. Wo sie entstehen sollen, sind schon die Vögel – und sollen es auch bleiben: Ein unlösbarer Konflikt, so scheint es. Die AfD versucht dieses Narrativ zu etablieren: In mehreren Anträgen ihrer Bundestagsfraktion ist zu lesen, Naturschutz und Klimaschutz stünden im "Widerspruch" zueinander.
Beispiele lassen sich genügend finden, bei denen der Windkraftausbau aus Gründen des Naturschutzes verlangsamt oder gar verhindert wurde. So geschah es in Zossen in Brandenburg, Dahlem in Nordrhein-Westfalen oder Pfaffenhofen in Bayern. Proteste, Klagen und Petitionen von Naturschützern gegen ambitionierte Klimaschutzmaßnahmen wirken zunächst wie ein Bruderkrieg unter Weltrettern – auch wenn der Artenschutz zum Teil auch als Vehikel genutzt wird, damit die Mühlen bloß nicht vor der eigenen Haustür errichtet werden. Der Windkraftausbau endet so oder so oft als ein Gezanke zwischen Klima-Kipppunkten und Mäusebussarden.
Dabei haben Natur- wie Klimaschützer doch eigentlich eins gemeinsam: Sie wollen den Planeten vor Schaden bewahren. Ist es also wirklich der Naturschutz, der dem Windkraftausbau im Weg steht? Deutschlands größte Naturschutzverbände jedenfalls sehen die Schuld nicht bei sich. Sie verweisen auf Strukturen im System.
Windkraftausbau in Deutschland
Der Ausbau von Windenergie stockt. Im ersten Halbjahr wurden in Deutschland 311 neue Windkraftanlagen genehmigt. Das ist ein Rückgang zum vergangenen Jahr. Nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz müssten hierzulande jährlich 1.000-1.500 neue Anlagen errichtet werden, um die festgelegten Klimaschutzziele einzuhalten. Besonders schlecht steht es um den Ausbau in Bayern und Sachsen: Hier wurden in der ersten Jahreshälfte laut SWR jeweils weniger als fünf Windräder genehmigt.
"Wir klagen da, wo Naturschutz überrannt wurde"
Nachfrage bei Caroline Gebauer. Sie ist beim Naturschutzbund BUND Leiterin für Energie- und nationale Klimapolitik. "Wir sehen Windkraft an Land als eine Leitenergie der Zukunft. Deswegen sind wir ganz klar für einen Windkraftausbau – nur eben natur- und sozialverträglich", sagt sie t-online.
Für sie gibt es keinen Konflikt zwischen dem Natur- und dem Artenschutz. Man habe Studien anfertigen lassen, die zeigten: "Es ist ganz unproblematisch möglich, ein bis drei Prozent der Landesfläche pro Bundesland auszuweisen." Besonders wichtig: Dies ginge auch mit Naturschutz, weil es theoretisch genügend Flächen gebe, die einen konfliktfreien Windkraftausbau erlaubten.
Natürlich: Infrastruktur bedeute immer auch Eingriffe in die Natur. Aber: "Was ist die Alternative? Die Alternative, vor der wir stehen, sind fossile Energieträger. Da sind die Eingriffe in die Natur gravierend höher."
Warum kommt es trotzdem zu Szenen wie in Ferdinandshof? Die Naturschützerin vom BUND sagt: Das Problem sei, dass die örtlichen Behörden, die zentral für die Genehmigung von Windkraftanlagen sind, unterbesetzt seien. Nicht nur fehle es ihnen an Personal, auch der Sachverstand insbesondere zum Artenschutz sei in den Ämtern schlicht nicht da. Dadurch würden Gutachten falsch interpretiert oder nicht ausreichend geprüft. Das Resultat: Planung, die nicht rechtskonform sei.
Der BUND klagt in solchen Fällen. "Da, wo Naturschutz überrannt wurde", betont Gebauer. Der Verband ist aber auch ehrlich zu sich selbst: "Man wird nicht jeden Vogel retten können, das ist uns schon bewusst. Aber der Naturschutz ist schon seit Jahren unterbezahlt und es wurde sehr wenig dafür getan. Deswegen muss man jetzt hier einen guten Ausgleich finden", sagt sie.
Rechtssicherheit bei Genehmigungen: "Flickenteppich"
Der Nabu, Deutschlands zweiter großer Naturschutzbund, fordert gegenüber t-online politische Rahmenbedingungen, die für Konfliktfreiheit sorgen. Dazu gehöre vor allem eine Flächenauswahl, bei der Kollisionen mit dem Naturschutz von vornherein ausgeschlossen seien. Und Einheitlichkeit: Derzeit gelte ein Flickenteppich aus unterschiedlichen Regeln der Bundesländer. Genauso wie der BUND halte man eine Energiewende auf naturverträgliche Weise aber für absolut realistisch, heißt es auf Anfrage.
Ein Stichwort verärgert beide Verbände. Es lautet: Abstandsregeln. In einigen Bundesländern, insbesondere in Bayern, gelten nach wie vor Mindestabstände von Windkraftanlagen zu Wohnbebauung, die einen Ausbau nahezu unmöglich machen. Solche Regeln seien es, die den Konflikt zwischen Natur- und Klimaschutz erst aufkommen ließen, beklagt Gebauer vom BUND: "Weil genau die dazu führen, dass Windkraft immer mehr in unzerschnittene Naturräume gedrängt wird." So wie in Ferdinandshof, wo Windkraft nun in einem für Vögel wichtigen Moorgebiet entstehen soll.
Caroline Gebauer: "Heiligt der Zweck wirklich immer die Mittel? Wir wollen einen erneuerbaren Ausbau, der geht eben auch naturverträglich. Warum sollten wir dann zulassen, dass dort ausgebaut wird, wo es eben nicht naturverträglich ist? Nur weil zum Beispiel ein Markus Söder seine Abstandsregeln nicht kippen möchte."
"Der Rotmilan braucht den Stromanschluss nicht"
Auch Thorsten Deppner, Anwalt für Umweltrecht, hält die Abstandsregeln für den Kern des Problems. Er hat schon häufig Naturschutzverbände in Umweltklagen vertreten, zuletzt in einem Verfahren gegen die Giga-Fabrik von Tesla in Brandenburg. Für ihn ist der angebliche Zielkonflikt zwischen Arten- und Klimaschutz eine Scheindebatte: "Länder wie Bayern wollen nach wie vor an Regelungen wie '10h' festhalten, müssen aber trotzdem zwei Prozent der Landesfläche ausbauen." Als "10h" wird eine Regelung in Bayern bezeichnet, der zufolge der Abstand eines Windrads zu einer Wohnsiedlung grundsätzlich das Zehnfache seiner Höhe betragen muss. Bei einer Anlage mit 150 Metern Höhe also stolze 1,5 Kilometer. Es sei ganz klar, wo die Anlagen dann gebaut werden müssen: "Das sind natürlich die aus Naturschutzgründen betrachtet konfliktreichen Gebiete."
Deppner findet, der Konflikt zwischen Artenschutz und Energiewende ist "sehr künstlich herbeigeredet." Natürlich müssten diejenigen, die von den Anlagen profitieren, am Ende auch die Rechnung zahlen – also die Menschen. "Der Rotmilan braucht den Stromanschluss nicht", sagt Deppner.
"Osterpaket" soll den Ausbau vorantreiben – und die Vögel?
Die neue Bundesregierung will zumindest einige der Probleme beseitigen und den Windkraftausbau beschleunigen. Rund um die Feiertage stellte sie das "Osterpaket" vor, ein Bündel an Gesetzen, das seit Anfang Juli auch von den Ampel-Fraktionen beschlossen ist. Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) erklärt es so: "Die erneuerbaren Energien bekommen jetzt in der Abwägung zu anderen Schutzgütern einen Vorrang." Für die Beziehungen zwischen Natur- und Klimaschutz sind vor allem zwei Änderungen wichtig: das "Wind-an-Land-Gesetz" und eine Anpassung des Bundesnaturschutzgesetzes.
Das Wind-an-Land-Gesetz soll die Flächenproblematik lösen: Zwei Prozent Deutschlands sollen für Windkraft freigemacht werden, so schreibt es das Gesetz vor. Die Länder müssen jetzt in Etappenzielen genügend Flächen finden. Dabei dürfen sie zwar nach wie vor Mindestabstandsregeln erlassen. Liefern müssen sie aber trotzdem.
Die Änderungen im Naturschutz sehen eine Vereinheitlichung bei Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen vor: Es soll bundesweite Standards den Artenschutz betreffend geben. Außerdem wird ein neuer Paragraf eingeführt, der es erlaubt, "Landschaftsschutzgebiete in angemessenem Umfang" in die Suche nach neuen Flächen mit einzubeziehen.
BUND: Mit angezogener Handbremse in die richtige Richtung
Das verbindliche Flächenziel begrüßen sowohl der Nabu als auch der BUND gegenüber t-online. Diese Forderung vertreten die Verbände zum Teil schon seit Jahren. Gänzlich zufrieden ist man mit dem Osterpaket aber nicht: Es brauche noch mehr Klarheit darüber, wie die zwei Prozent in den Bundesländern zugeteilt werden sollen. Die Fläche soll nämlich nur stückchenweise ausgewiesen werden. "Das ist alles noch ein bisschen mit angezogener Handbremse von der Bundesregierung", sagt Caroline Gebauer vom BUND. So gebe es immer noch zu wenig Rechtssicherheit.
Eine Nabu-Sprecherin kritisiert gegenüber t-online vor allem, dass die Liste der Vögel im Naturschutzgesetz, die nun als kollisionsgefährdet gelten, abschließend ist. Nur Vögel, die darauf stehen, hätten bei Genehmigungsverfahren in Zukunft ein Anrecht auf Überprüfung. Beim Nabu erkennt man darin auch eine mögliche Kollision mit EU-Recht.
Größer als bei den Verbänden ist die Empörung teilweise in der Politik. Mancherorts brodelt es gar bei den Grünen selbst: Ausgerechnet der Grünen-Vorsitzende in Robert Habecks Wahlkreis ist aus Protest gegen das Osterpaket zurückgetreten. Die neuen Gesetze seien für ihn unerträglich. Er sagt: "Ich möchte nicht, dass der politische Arm der Naturschutzbewegung verkümmert."
"In der verdammten Pflicht, unsere Umwelt zu schützen"
Auch in Ferdinandshof kommt das Osterpaket gar nicht gut an. Er habe damit "ganz massiv ein Problem", sagt Jens Funk. Vieles stünde jetzt in den Sternen: Alle Windeignungsgebiete, die bereits aus naturschutzrechtlichen Gründen gestrichen wurden, seien jetzt wieder auf der Tagesordnung, meint er. Vor allem aber sei nicht sicher, inwieweit die Genehmigungsverfahren noch weiter vereinfacht würden und ob es dann überhaupt noch eine öffentliche Beteiligung gebe.
Jens Funk möchte sich nicht wie ein Klimawandelleugner verstanden wissen. Er verstehe die Diskussion darüber, wie es in diesem Land energetisch weitergeht. "Aber wir sind auch in der verdammten Pflicht, unsere Natur und Umwelt zu erhalten."
Auch deshalb gibt man sich kämpferisch in Ferdinandshof: Die Mahnwachen würden fortgesetzt. "Wir werden auch sporadisch die B109 sperren", sagt Jens Funk. Das hätten sie schon ein paar Mal gemacht. Dann würden Flyer in die Autos gesteckt, um auf sich aufmerksam zu machen. Die Initiative stehe den Aussagen Funks zufolge auch im engen Kontakt zum Nabu-Landesverband in Mecklenburg-Vorpommern und der Wildtier-Stiftung.
Als Naturschutzverband kann der Nabu in Mecklenburg-Vorpommern auch den Gerichtsweg gehen. Stefan Schwill, Vorsitzender des Nabu in Mecklenburg-Vorpommern, meint, dass "der Bau und Betrieb von Windkraftanlagen mit der Bedeutung des Gebietes für die Vogelwelt unvereinbar" sei. "Der Nabu wird dies nicht hinnehmen und falls notwendig rechtliche Schritte unternehmen."
Stellvertretend, versteht sich. Denn auch klagen können weder Schreiadler noch Kranich.
- Telefonat mit Jens Funk
- Telefonat mit Thorsten Deppner, Umweltanwalt
- Telefonat mit Caroline Gebauer, BUND
- Telefonat mit Rebekka Blessenohl, Nabu
- Entwurf eines vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes
- Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land
- Gutachten zur Vogelrastfunktion der Friedländer Großen Wiese des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte
- Antrag der AfD-Fraktion im Bundestag, Drucksache 20/35
- bundestag.de: "Ausbau erneuerbarer Energien"
- riffreporter.de: "Grünen-Politiker tritt aus Protest gegen Wind-Gesetze zurück: 'Habeck lässt den Naturschutz bluten'"
- tagesschau.de: "Flaute beim Windkraftausbau"