Vollkommen legal Toter erhält bei Kommunalwahl Hunderte Stimmen
Die Kommunalwahl in Halle hielt für Wählerinnen und Wähler eine Besonderheit bereit. Auf dem Stimmzettel stand ein bereits Verstorbener.
Bei der Kommunalwahl in Halle am vergangenen Wochenende stand ein Toter auf dem Stimmzettel. Mario Zwanzig war als Kandidat für die Wählergruppe "Hauptsache Halle" angetreten, doch bereits im April verstorben. Am Sonntag erhielt Zwanzig trotzdem hunderte Stimmen der Wählerinnen und Wähler. Zuerst hat die "Mitteldeutsche Zeitung" darüber berichtet.
Die Stadt Halle erklärte, dass der Wahlvorschlag der Wählergruppe am 18. März bei der Stadt eingegangen sei. Der Wahlausschuss habe am 5. April darüber entschieden, fünf Tage vor dem Tod des Kandidaten. Einen solchen Fall habe es in Halle zuvor noch nicht gegeben, sagte der Stadtsprecher.
Nach Angaben der Stadt erhielt der verstorbene Kandidat insgesamt 488 Stimmen. Die Stimmen wurden nun seiner Wählervereinigungen zugeschrieben, daraus ergebe sich die Zahl der Stadtratsmandate – "Hauptsache Halle" erhielt drei Mandate.
Laut Kommunalwahlgesetz ist es möglich, dass ein Toter zur Wahl steht. Im Gesetz steht: "Stirbt ein Bewerber nach der Entscheidung über die Zulassung der Wahlvorschläge, so ist der Tod oder Verlust der Wählbarkeit auf die Durchführung der Wahl ohne Einfluss."
- Nachrichtenagentur dpa