"Zweierspitzen konfliktträchtig" AfD kann künftig von einer einzelnen Person geführt werden
Weitreichende Satzungsänderung bei der AfD: Die Partei muss in der Zukunft nicht mehr von einer Doppelspitze geführt werden. Die Delegierten folgten damit einem Vorstoß von Björn Höcke.
Die AfD kann künftig auch von einer Einzelspitze geführt werden. Die Delegierten des Bundesparteitags im sächsischen Riesa stimmten am Freitag mit der erforderlichen Zweidrittel-Mehrheit für eine entsprechende Satzungsänderung: Demnach ist künftig eine Einzel- oder eine Doppelspitze möglich; bislang sah die Satzung vor, dass die AfD von zwei oder drei Vorsitzenden geführt wird.
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Mit dem Votum für die Satzungsänderung folgten die Delegierten einem Vorstoß von Thüringens AfD-Chef Björn Höcke. "Ich bekenne mich zur Einzelspitze", sagte Höcke vor den Delegierten. "Das bedeutet Führung in Verantwortung auf Zeit." Höcke kritisierte: "Grundsätzlich sind Zweierspitzen konfliktträchtig."
Erst ab der nächsten Wahl?
Die Entscheidung, ob die AfD für die in Riesa anstehende Vorsitzendenwahl eine Einzel- oder Doppelspitze bekommt, muss nun der Parteitag entscheiden. Höcke sprach sich dafür aus, noch einmal eine Doppelspitze zu installieren, bei der nächsten Wahl dann aber eine einzelne Person an die Spitze zu wählen.
Die Satzungsänderung wurde mit 69,2 Prozent vom Parteitag angenommen. Verworfen wurde aber der Vorschlag, im Falle einer Einzelspitze einen Generalsekretär für die Partei zu berufen. In der Debatte war auch deutliche Kritik an dem Vorstoß für eine Einzelspitze laut geworden.
Hessens Ko-Landeschef Robert Lambou, der seinen Landesverband in einer Doppelspitze führt, sagte: "Einigkeit erreicht man nicht durch eine Einerspitze, sondern indem man auf Augenhöhe miteinander redet, bis man eine Lösung hat." Der frühere AfD-Vizechef Albrecht Glaser warnte, in der Partei könnten bei einer Einzelspitze "autoritäre Strukturen" entstehen.
Parteitag behandelt Kalbitz-Auftrittsverbot nicht
Ein Antrag in Bezug auf den ehemaligen brandenburgischen Landes- und Fraktionschef Andreas Kalbitz scheiterte hingegen: Sein Auftrittsverbot bei AfD-Veranstaltungen bleibt bestehen. Der Brandenburger Landesverband hatte beantragt, eine "Aufhebung der Beschlüsse des Bundesvorstandes zu Auftrittsverboten von Andreas Kalbitz" auf die Tagesordnung des Bundesparteitags zu nehmen. Die Delegierten stimmten am Freitag aber gegen den Antrag.
Das Bundesschiedsgericht der AfD hatte im Sommer 2020 wie vorher der Bundesvorstand die Parteimitgliedschaft von Kalbitz für nichtig erklärt. Ihm wurde vorgeworfen, bei seinem Eintritt in die Partei 2013 eine frühere Mitgliedschaft in der inzwischen verbotenen rechtsextremen "Heimattreuen Deutschen Jugend" (HDJ) und bei den Republikanern zwischen Ende 1993 und Anfang 1994 nicht angegeben zu haben. Kalbitz bestreitet eine Mitgliedschaft in der HDJ. Das Auftrittsverbot gilt für Veranstaltungen des Landesverbands, von Untergliederungen oder einzelnen AfD-Mitgliedern.
- Nachrichtenagenturen AFP und dpa