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Urteil zur Wahlrechtsreform: Peinliche Panne beim Verfassungsgericht


Panne beim Verfassungsgericht
Urteil plötzlich online – dabei ist es noch nicht verkündet

Von t-online, ssi

30.07.2024Lesedauer: 2 Min.
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit dem Vorsitzenden Richter Stephan Harbarth (M.).Vergrößern des Bildes
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit dem Vorsitzenden Richter Stephan Harbarth (M.). (Quelle: Uli Deck)

An Deutschlands höchstem Gericht hat es eine Panne gegeben. Das Urteil zur Wahlrechtsreform war in der Nacht zu Dienstag plötzlich online – dabei ist es noch gar nicht verkündet.

Im Streit um die jüngste Reform des Bundestagswahlrechts wollte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eigentlich erst am Dienstag (10.00 Uhr) sein Urteil verkünden. Doch plötzlich war der Urteilsspruch des höchsten deutschen Gerichts schon in der Nacht zu Dienstag öffentlich geworden – offenbar durch ein geleaktes Dokument. Dieses war für rund zehn Minuten online auffindbar gewesen. Danach wurde die Panne bei dem Gericht wohl bemerkt, das Urteil wieder aus dem Netz entfernt.

Die von der Ampel-Koalition eingeführte Neuregelung des Wahlrechts ist seit Juni 2023 in Kraft und sollte erstmals bei der Bundestagswahl im kommenden Jahr angewendet werden. Durch sie soll die Größe des Bundestags stark reduziert werden.

Auch die Grundmandatsklausel fällt im neuen Wahlrecht weg. Nach ihr zogen Parteien in der Stärke ihres Zweitstimmenergebnisses in den Bundestag ein, wenn sie unter fünf Prozent lagen, aber mindestens drei Direktmandate gewannen.

Gericht erklärt Reform für teilweise verfassungswidrig

Laut des kurzzeitig einsehbaren Urteils wird das Gericht das von der Ampel verabschiedete Wahlrecht jedoch teilweise für verfassungswidrig erklären. Die Streichung der Grundmandatsklausel ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, wie aus einer auf der Internetseite des Karlsruher Gerichts veröffentlichten Mitteilung hervorgeht. Der Rest der Reform bleibt jedoch weiter in Kraft.

Die Reform sieht künftig keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr vor. Entscheidend für die Stärke einer Partei im Parlament soll nur noch ihr Zweitstimmenergebnis sein. Überhangmandate fielen bislang an, wenn eine Partei über die Erststimmen mehr Direktmandate gewann, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis Sitze zustanden. Diese Mandate durfte sie behalten, die anderen Parteien erhielten dafür Ausgleichsmandate.

Gegen das Gesetz gehen unter anderem CDU, CSU und die Linke vor. Für sie steht viel auf dem Spiel: Würde die CSU bei der nächsten Wahl bundesweit hochgerechnet unter die Fünf-Prozent-Marke rutschen, flöge sie nach dem neuen Wahlrecht aus dem Bundestag – auch wenn sie wieder die allermeisten Wahlkreise in Bayern direkt gewinnen würde. Die Linke kam wiederum bei der letzten Bundestagswahl nur wegen der Grundmandatsklausel in Fraktionsstärke ins Parlament.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
  • Eigene Recherche
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