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Terrorverdacht: Deutsche Ex-Soldaten wollten Privatarmee aufbauen


Haftbefehl in Vollzug gesetzt
Ex-Soldaten sollen Gründung von Söldnertruppe geplant haben

Von dpa, t-online, lw

Aktualisiert am 20.10.2021Lesedauer: 2 Min.
Sturmgewehr der deutschen Spezialkräfte: Zwei Ex-Bundeswehrsoldaten sollen eine Privatarmee geplant haben. (Symbolbild)Vergrößern des Bildes
Sturmgewehr der deutschen Spezialkräfte: Zwei Ex-Bundeswehrsoldaten sollen eine Privatarmee geplant haben. (Symbolbild) (Quelle: imago-images-bilder)
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Der Verdacht wiegt schwer: Zwei deutsche Ex-Soldaten sollen Saudi-Arabien angeboten haben, mit einer Söldnertruppe im Nachbarland Jemen zu kämpfen. Die Männer sitzen in Untersuchungshaft.

Zwei Ex-Soldaten der Bundeswehr stehen unter dem dringenden Verdacht, den Aufbau einer bis zu 150 Mann starken Söldnertruppe geplant zu haben. Sie sitzen in Untersuchungshaft, wie die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe am Mittwoch mitteilte.

Die beiden Männer waren am frühen Morgen im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald sowie in München durch Spezialkräfte der Bundespolizei festgenommen worden. Wenige Stunden später wurden sie in Karlsruhe dem Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof (BGH) vorgeführt, der den Haftbefehl in Vollzug setzte. Gegen die beiden Deutschen werde wegen des dringenden Verdachts ermittelt, als Rädelsführer versucht zu haben, eine terroristische Vereinigung zu gründen.

Anfang 2021 sollen sie den Entschluss gefasst haben, eine unter ihrem Kommando stehende Söldnertruppe aufzubauen, hieß es weiter. Mit dieser hätten die Beschuldigten vorgehabt, einen monatlichen Söldnerlohn von rund 40.000 Euro für jedes Mitglied zu verdienen. Ihre paramilitärische Einheit sollte demnach 100 bis 150 Mann und vor allem ehemalige Angehörige der Bundeswehr oder frühere Polizisten umfassen. Einer der Beschuldigten soll dazu bereits zu mindestens sieben Menschen Kontakt aufgenommen haben.

Saudi-Arabien habe keine Reaktion gezeigt

Den ersten Hinweis auf die Machenschaften der beiden Männer, die früher für ein umstrittenes Sicherheitsunternehmen gearbeitet hatten, fand der Militärische Abschirmdienst (MAD). Der Militärgeheimdienst gab ihn an zivile Ermittlungsbehörden weiter. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur schied einer der nun Beschuldigten bereits 1983 aus der Bundeswehr aus, nachdem er zwei Jahre lang Zeitsoldat bei der Jägertruppe war. Zuletzt war er 2009 im Reservistendienst. Der zweite Mann war vier Jahre lang Zeitsoldat bei den Fallschirmjägern und schied im Jahr 1999 aus.

Ein Sprecher des Verteidigungsministeriums sagte, es werde eng mit den Ermittlungsbehörden zusammengearbeitet. Der MAD erhalte Informationen über manche Firmen, die geteilt würden. Für das Sicherheitsunternehmen Asgaard gelte bereits ein Beschäftigungsverbot für alle Bundeswehrangehörigen. "Es darf also niemand in Nebenbeschäftigung oder ähnlichen Verhältnissen vertragliche Bindungen zu dieser Firma eingehen", sagte er.

Mit ihrer Söldnertruppe haben die Festgenommenen der Bundesanwaltschaft zufolge vorgehabt, in den Bürgerkrieg im Jemen einzugreifen und dort Friedensverhandlungen zwischen den Huthi-Rebellen und der von Saudi-Arabien unterstützten jemenitischen Regierung zu erzwingen. Finanziert werden sollte das Vorhaben laut den mutmaßlichen Plänen der Beschuldigten vorzugsweise von Saudi-Arabien. Dazu habe einer der Beschuldigten mehrfach Versuche unternommen, mit staatlichen Stellen in Saudi-Arabien Kontakt aufzunehmen. Diese hätten jedoch keinerlei Reaktion gezeigt, hieß es. Zunächst hatten "Bild" und "Spiegel" über die Festnahme berichtet.

Wohnungsdurchsuchungen am Mittwoch

Ermittler durchsuchten im Rahmen der Ermittlungen gegen die beiden Männer am Mittwoch auch deren Wohnungen in München sowie im Landkreis Calw. Zudem wurden den Angaben zufolge weitere Räumlichkeiten von vier nicht tatverdächtigen Personen in Baden-Württemberg und Bayern durchsucht.

Nach Einschätzung der Bundesanwaltschaft war ihnen bei ihren Planungen für einen Einsatz im Jemen bewusst, "dass die von ihnen zu befehligende Einheit bei ihrem Einsatz zwangsläufig auch Tötungshandlungen werde ausführen müssen". Zudem hätten sie damit gerechnet, "dass im Zusammenhang mit Kampfhandlungen auch Zivilisten getötet und verletzt werden würden".

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Mitteilung der Bundesanwaltschaft
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