Wegen Situation in Hongkong Auswärtiges Amt lädt chinesischen Botschafter zum Gespräch
Seit Anfang Juli gilt das umstrittene chinesische Sicherheitsgesetz für Hongkong. Die Bundesregierung zeigt sich besorgt über die dortige Lage. Nun soll der chinesische Botschafter Rede und Antwort stehen.
Das Auswärtige Amt hat den chinesischen Botschafter wegen des umstrittenen "Sicherheitsgesetzes" für Hongkong am Freitag zu einem Gespräch eingeladen. "Der chinesische Botschafter Wu Ken war heute zu einem Gespräch ins Auswärtige Amt eingeladen. Dort hat ihm Staatssekretär Miguel Berger nochmals die Position der Bundesregierung erläutert", hieß es.
Die Bundesregierung habe, auch gemeinsam mit den EU-Partnern, mehrfach Besorgnis darüber geäußert, dass das Gesetz die weitgehende Autonomie Hongkongs ernsthaft untergrabe und sich nachteilig auf die Unabhängigkeit der Justiz und die Rechtsstaatlichkeit auswirke.
Gesetz gefährdet die Autonomie Hongkongs
Das von Peking durchgesetzte Sicherheitsgesetz gilt als Einschnitt in die Autonomie der Finanzmetropole und früheren britischen Kronkolonie Hongkong, die ihr bei der Übergabe an China 1997 nach dem Prinzip "Ein Land – zwei Systeme" für mindestens 50 Jahre zugesagt worden war. Das Gesetz sieht lebenslange Haft als Höchststrafe für zahlreiche Vergehen vor, die Chinas Behörden als Subversion, Abspaltung und Terrorismus werten.
Auf seiner Grundlage wurden bereits mindestens zehn Menschen festgenommen, darunter ein 15-Jähriger. Die Bundesregierung hatte ihre Sorge geäußert, dass das Gesetz das zugesagte Prinzip "Ein Land – zwei Systeme" unterläuft.
- Nachrichtenagenturen AFP, Reuters