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Sorge vor Verfassungsschutz: AfD-Aufruf kritisiert "Sprechverbote" in der Partei


Sorge vor Verfassungsschutz
AfD-Aufruf kritisiert "Sprechverbote" in der Partei

Von dpa
31.10.2018Lesedauer: 2 Min.
"Rechts, aber nicht radikal" - zwei AfD-Anhängerinnen demonstrieren gegen die rechtsradikale Wahrnehmung ihrer Partei in der Öffentlichkeit.Vergrößern des Bildes
"Rechts, aber nicht radikal" - zwei AfD-Anhängerinnen demonstrieren gegen die rechtsradikale Wahrnehmung ihrer Partei in der Öffentlichkeit. (Quelle: AfD./dpa)

Stuttgart/Berlin (dpa) - In der AfD spitzt sich eine Diskussion über den Umgang mit eigenen Mitgliedern am rechten Rand zu. Im "Stuttgarter Aufruf" kritisieren mehrere AfD-Politiker, dass viele Landesverbände und auch der Bundesvorstand zahlreiche Ordnungs- und Ausschlussverfahren eingeleitet hätten.

Dies führe dazu, dass Mitglieder massiv verunsichert seien und ihr Engagement einstellten, hieß es in dem Aufruf, den bis zum Dienstagabend laut Internetseite mehr als 600 Menschen unterzeichnet hatten. Es gelte, sich allen "Denk- und Sprechverboten" innerhalb der Partei zu widersetzen.

Der AfD-Fraktionsvize im baden-württembergischen Landtag, Emil Sänze, sagte der Deutschen Presse-Agentur, Hintergrund sei die Androhung, die AfD vom Verfassungsschutz beobachten zu lassen. Infolgedessen gebe es in der Partei "Gesinnungsprüfungen", um einem Verbot entgegenzuwirken.

Die Mitinitiatorin des Aufrufs, die baden-württembergische Landtagsabgeordnete Christina Baum, sagte der dpa, sie beobachte in der Führung der Partei einen "vorauseilenden Gehorsam". Parteimitglieder würden schnell abgeurteilt, weil sie eine unbedachte Äußerung gemacht hätten. Dagegen wende sich der Aufruf. Er endet mit dem Satz: "Es gibt nur eine rote Linie: das Grundgesetz und das Strafgesetzbuch."

Der AfD-Bundesvorstand will eine Beobachtung der Partei durch den Verfassungsschutz verhindern. Die Parteispitze hatte im September eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung von Parteichef Jörg Meuthen gebildet, die sich um entsprechende Strategien kümmern soll. Seither hat der Bundesvorstand einige Parteiausschlussverfahren gegen Mitglieder wegen rechtsradikaler Äußerungen beschlossen.

Bundesvorstandsmitglied Alice Weidel erklärte, bei der AfD gebe es - anders als bei den etablierten Parteien - keine "Maulkorb-Erlasse". Sie betonte jedoch, "dass es neben dem Strafgesetzbuch und dem Grundgesetz durchaus Regeln gibt, die den Umgang in und außerhalb einer politischen Partei regeln. Weidel mahnte: "Neben den Parteistatuten wollen wir auch gesunden Menschenverstand und Anstand walten lassen".

Thüringens Verfassungsschutz prüft, ob er die AfD oder Teile der Partei wegen möglicher verfassungsfeindlicher Tendenzen unter Beobachtung nimmt. In Bayern werden einzelne Mitglieder der neuen AfD-Landtagsfraktion vom Verfassungsschutz beobachtet. Die niedersächsische AfD hat eine Handreichung an ihre Mitglieder verteilt, um sie für die Rechtslage zu "sensibilisieren". Die Verfassungsschutzämter in Bremen und Niedersachsen hatten vor einigen Wochen entschieden, die AfD-Jugendorganisationen dort zu beobachten.

Zu den Erstunterzeichnern des "Stuttgarter Aufrufs" gehören allein 15 AfD-Politiker aus Baden-Württemberg, so mehrere Landtagsabgeordnete. Darunter sind auch solche, die zum umstrittenen AfD-Politiker Wolfgang Gedeon halten. Der Bundesvorstand hat gegen Gedeon ein Parteiausschlussverfahren beschlossen. Antisemitismusvorwürfe gegen Gedeon hatten 2016 vorübergehend zur Spaltung der AfD-Fraktion im baden-württembergischen Landtag geführt. Gedeon gehört dem Landesparlament derzeit als fraktionsloser Abgeordneter an.

Der AfD-Landesverband empfahl in einem Schreiben an die Mitglieder in Baden-Württemberg, den "Stuttgarter Aufruf" nicht zu unterzeichnen. "Es ist unsere Pflicht als Landesvorstand, Mitglieder, die nicht auf dem Boden der Verfassung stehen, auszuschließen", heißt es darin. "Das gilt ebenso für Mitglieder, die sich unzweifelhaft parteischädigend verhalten." Um ein mögliches Fehlverhalten von Mitgliedern zu korrigieren, gebe es ein vereinbartes und gesetzlich vorgegebenes Verfahren. Dazu gehörten die Schiedsgerichte. Der Landesvorstand verwies auch darauf, dass eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz für die AfD zu einer existenziellen Bedrohung werden könne.

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