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Joachim Gauck hält nichts von einem AfD-Verbotsverfahren


Wählerschaft würde bleiben
Gauck hält nichts von einem AfD-Verbotsverfahren

Von dpa
Aktualisiert am 05.10.2024Lesedauer: 1 Min.
Ex-Bundespräsident Joachim GauckVergrößern des Bildes
Ist gegen ein AfD-Verbotsverfahren - Ex-Bundespräsident Joachim Gauck. (Archivbild) (Quelle: Frank Molter/dpa/dpa-bilder)
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Die Debatte über ein mögliches Verbotsverfahren gegen die AfD hat wieder Fahrt aufgenommen. Alt-Bundespräsident Gauck hat dazu eine klare Meinung.

Der frühere Bundespräsident Joachim Gauck ist gegen ein AfD-Verbotsverfahren. Auf die Frage, ob er dafür sei, ein solches anzustrengen, sagte der 84-Jährige den Zeitungen der Funke-Mediengruppe: "Nein, überhaupt nicht. Mein Bauchgefühl würde der Partei das Verbot herzlich gönnen. Als Demokrat, der die offene Gesellschaft schätzt, regt es mich total auf, dass wir der Partei über die Parteienfinanzierung auch noch Mittel zuweisen müssen. Aber in der Politik darf man nicht nur fühlen."

Gauck zeigte sich überzeugt, dass man mit einem Verbotsverfahren die Wählerschaft der Partei nicht abschaffen würde. "Vielmehr würden wir noch mehr Wut und noch mehr Radikalität erzeugen – und das wäre politisch schädlich." Nach Ansicht Gaucks würden verunsicherte konservative Bürger, die die AfD wählten, bei einem Verbot der Partei den Staat als Feind erleben.

Zweifel an Sinnhaftigkeit eines Verbots

Wichtige Verfassungsrechtler und Politikwissenschaftler bezweifelten zudem Sinnhaftigkeit und Erfolg eines Gangs nach Karlsruhe. "Wir sollten deshalb weniger auf staatliche Eingriffe setzen, sondern unsere eigenen Fähigkeiten, die Demokratie zu verteidigen, stärken", sagte Gauck.

Ein Parteienverbot kann von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden. Der AfD müsste in dem Verfahren nachgewiesen werden, dass sie aggressiv kämpferisch gegen die Verfassung vorgeht. Das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet die Partei als rechtsextremistischen Verdachtsfall.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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