Inhalte im Netz Lösung für Streit zwischen Verlegern und ARD und Co.
Einigung im Online-Schreit zwischen Verlagen und dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk: ARD und Co. sollen sich im Netz künftig vor allem auf Videos beschränken. Im Gegenzug entfällt für sie die Zeitbeschränkung.
Für einen jahrelangen Streit zwischen Verlegern und öffentlich-rechtlichen Sendern ist eine Lösung gefunden. Die Online-Angebote von ARD und ZDF sollen künftig ihren Schwerpunkt auf Bewegtbild und Ton legen. Das sieht der neue Telemedien-Staatsvertrag für den Rundfunk vor, auf den sich die Ministerpräsidenten am Donnerstag in Berlin geeinigt haben.
Die öffentlich-rechtlichen Angebote im Internet sollen sich somit deutlich von denen der Zeitungs- und Zeitschriftenverlage unterscheiden. Die Verleger hatten immer wieder kritisiert, das Textangebot der beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Sender in ihren Apps und auf ihren Webseiten sei zu umfangreich und wettbewerbsverzerrend.
Sieben-Tage-Regel wird aufgegeben
In Zweifelsfällen soll künftig eine gemeinsame Schlichtungsstelle der Rundfunkanstalten und Verlage entscheiden, hieß es weiter. Außerdem beschlossen die Ministerpräsidenten, die Sieben-Tage-Regel bei den Mediatheken aufzugeben.
Sendungen der Öffentlich-Rechtlichen können damit länger als bisher abgerufen werden. Damit soll einem veränderten Fernsehverhalten Rechnung getragen werden. Zuschauer können Sendungen künftig einfacher als bisher unabhängig vom Ausstrahlungszeitpunkt ansehen und zum Beispiel auch mehrere Folgen einer Serie hintereinander. Die Forderung nach einer Abschaffung der Sieben-Tage-Regel war seit Langem ein Anliegen von ARD und ZDF.
- afp